Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


26.07.2011

Solarheizung: Weniger Fördermittel ab Anfang 2012

Wer sich noch in diesem Jahr entschließt, Solarenergie zur Warmwasserbereitung oder Raumheizung zu nutzen, profitiert von den aktuellen guten Förderkonditionen.

Denn derzeit erstattet der Staat bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten zurück. Pro Quadratmeter Kollektorfläche gibt es einen Zuschuss von 120 bis 180 Euro. Nach dem 30.12.2011 liegt die Fördersumme nur noch bei 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Lediglich Kombianlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Mehrfamilienhäusern werden auch im kommenden Jahr mit 180 Euro pro Quadratmeter unterstützt.

Die Anschaffungskosten pro Quadratmeter Kollektorfläche liegen heute – je nach Voraussetzungen des Gebäudes – durchschnittlich zwischen 700 und 2.000 Euro. Eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung eines Vier-Personen-Haushalts ist rund vier Quadratmeter groß und kostet bei einem angenommenen Quadratmeterpreis von 1.500 Euro entsprechend 6.000 Euro, die Kosten für eine Kombianlage liegen bei rund 12.000 Euro inklusive Montagekosten.

Infomaterial erleichtert Planung

Die Innovationsförderung ist besonders für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern interessant. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Entscheidend ist, dass der Antrag spätestens am 30.12.2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeht, um noch die höheren Fördersätze zu erhalten. Sobald Hausbesitzern die Förderzusage zugestellt wird, haben sie ein volles Jahr Zeit, um die Solarwärmeanlage bauen zu lassen. Der Bau dauert in der Regel ein bis sieben Tage. Die Antragstellung übernimmt meist der Solarfachbetrieb.

Die bundesweite Kampagne „Solar – so heizt man heute“, die vom Bundesumweltministerium, BDH und Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) unterstützt wird, informiert Vermieter über die Planung und Finanzierung von Solarwärmeanlagen. Produkt- und firmenneutrales Infomaterial steht unter

www.solarwaerme-info.de/downloads

zum kostenlosen Download bereit. Unter

www.solarwaerme-info.de/bestellen

kann die Broschüre Solarwärme: Informationen für Vermieter kostenlos angefordert werden.

Weitere Informationen unter:

www.solarwaerme-info.de

 

www.bdh-koeln.de

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater