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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.11.2018

Solar-Energie: Bundesregierung steuert auf Ausbau-Stopp zu

Der Photovoltaik-Ausbau droht in wenigen Monaten in Deutschland weitgehend zum Erliegen zu kommen. Vor allem die Installations-Zahlen für Solarstrom-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern werden ohne gesetzliche Änderungen schon bald drastisch einbrechen, so eine Analyse des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. Schuld ist der im Jahr 2012 eingeführte Förderdeckel bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt. Die Solarbranche fordert eine umgehende Streichung des Deckels. Solarst

„Der Solardeckel stammt aus einer Zeit, in der Solarstrom noch teuer war. Mittlerweile zählt die Photovoltaik zu den günstigsten Energie-Erzeugungs-Formen überhaupt“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. „Es ist nicht vermittelbar, dass die Bundesregierung angesichts der Klimakrise und des angestrebten Kohle-Ausstiegs bei der Solarenergie weiter auf der Bremse steht. Die Streichung des Förderdeckels wird in den nächsten Wochen zum Lackmustest ihrer Glaubwürdigkeit in Sachen Klimapolitik“, so Körnig.

Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass neue Photovoltaik-Anlagen nur bis zum Erreichen einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt eine Einspeise-Vergütung erhalten. Diese Marke ist wahrscheinlich bereits in einem Jahr erreicht. Szenarien des Verbands weisen darauf hin, dass der Photovoltaik-Zubau auf Gebäuden danach auf wenige Hundert Megawatt pro Jahr zusammenschmelzen wird. Auch Regierungsberater warnten bereits vor einem deutlichen Marktrückgang für den Fall, dass der Deckel nicht beseitigt wird. Die Systempreise für schlüsselfertige neue Solarstrom-Anlagen sind in den letzten 10 Jahren um 75 % gesunken. Auf Basis eines reinen Marktwertes können Solar-Anlagen im politisch gewünschten Umfang derzeit aber noch genauso wenig errichtet werden wie Windkraft-Anlagen.

Ohne eine Beseitigung des Solardeckels würden auch die gegenwärtig von der Bundesregierung geplanten Sonder-Ausschreibungen für ebenerdig errichtete Solar- und Windparks ins Leere laufen, die vom Bundeskabinett in den nächsten Tagen beschlossen werden sollen. Körnig: „Die Sonderauktionen werden zum Taschenspielertrick, wenn der Solardeckel nicht zeitgleich fällt! “ Die hier erwartbaren Zusatzmengen an Ökostrom werden den befürchteten Markteinbruch bei der Gebäude-Photovoltaik nicht annähernd auffangen können. Ihre Nichtanrechnung auf den Deckel wäre nur ein fauler Kompromiss und kein Zeitgewinn, da der Deckel bereits erreicht wird, bevor aus neu auktionierten Solarparks die erste Kilowattstunde Solarstrom fließt.

Auch aus gesetzgeberischer Sicht gibt es für den Solardeckel keine Existenz-Berechtigung mehr: Mit zunehmender Wirtschaftlichkeit von Solarstrom-Anlagen wird die im EEG gewährte Marktprämie für Solarstrom auch ohne den 52-GW-Deckel in den nächsten Jahren gegen Null tendieren und die Strompreise kaum noch beeinflussen. Dies regelt ein im § 49 fixierter anspruchsvoller Förder-Degressions-Mechanismus.

www.bsw-solar.de




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