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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


01.07.2011

Schneider: Gesetzespaket zur Energiewende komplett in den Bundesrat

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, kommentierte die gestrige Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Energiewende.

„Wir begrüßen die gestrigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Energiewende ausdrücklich. Die eingeleitete Energiewende kann aber nur gelingen, wenn die vorhandene Energie deutlich effizienter genutzt wird. Die Energieeffizienz ist der Schlüssel zum Erfolg der Energiewende. Und das größte Einsparpotenzial bietet dafür zweifellos der Gebäudebestand.“, so Schneider.
Die geplante steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist der richtige Ansatz, um sanierungswillige Wohnungs- und Hauseigentümer vom Nutzen der Energiewende zu überzeugen und diese zu eigenen Investitionen anzuregen. Es besteht immerhin Sanierungsbedarf und damit Energiesparpotenzial bei ca. 30 Mio. Wohnungen, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden.

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes kann im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen ihre Wirkung direkt und unmittelbar entfalten. Wird das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden“ nun im Bundesrat aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Energiekonzept abgekoppelt und einem langwierigen Vermittlungsverfahren unterworfen, droht ein weiterer Attentismus der Wohnungs- und Hauseigentümer. Damit würde auch das starke politische Signal der Energiewende als Impuls für deutlich steigende Anstrengungen zur effizienten Energieverwendung ungenutzt verstreichen.

Die Förderung der Energieeffizienz in den Jahren 2006 bis 2010 hat Investitionen von rund 75 Mrd. Euro angestoßen. Die finanzielle und steuerliche Förderung muss daher jetzt beschlossen werden. Diese Maßnahmen steigern nicht nur unmittelbar die Energieeffizienz und senken den CO2-Ausstoß, sonder wirken zugleich als Konjunkturprogramm für den heimischen Mittelstand.

Die deutsche Bauwirtschaft mit ihren rund 300.000 Betrieben und 2,7 Mio. Beschäftigten unterstützt die eingeleitete Energiewende.

Schneider forderte den Bundesrat daher auf, die eingeschlagene Richtung zu unterstützen. „Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden“ muss jetzt verabschiedet werden, damit es noch in diesem Jahr seine Wirkung entfalten kann.“ So Schneider.

www.zdb.de

 

 




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