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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.10.2013

Schadensfälle in Böblingen durch Hebungen des Untergrunds

Angesichts der Hebungen des Untergrunds in Böblingen warnt der GtV-Bundesverband Geothermie vor einer pauschalen Verurteilung der Technologie Geothermie.

In den vergangenen Monaten waren wiederholt Schäden an Häusern in Böblingen bekannt geworden. Viele Indizien sprechen dafür, dass sie durch Hebungen des Erdbodens entstanden sind, denen vermutlich die gleichen Ursachen wie in Staufen zugrunde liegen. Dort waren durch Bohrarbeiten für Erdwärmesysteme anhydritführende Schichten (wasserfreier Gips) mit Grundwasserformationen verbunden worden. Unter Wassereinwirkung beginnt Anhydrit aufzuquellen und kann hierdurch Hebungen verursachen.

Verbandspräsident Müller-Ruhe zu den Schädensfällen in Böblingen: "Die Untersuchungen haben erst begonnen. Daher sollten wir zunächst abwarten, ob sich der Verdacht eines Zusammenhangs der Hebungen mit den ausgeführten Geothermiebohrungen erhärtet." Außerdem sei auch zu klären, warum bei anderen Bohraufgaben in gleichen Formationen (Baugrunduntersuchungen, Trinkwasserbrunnen, Heil- und Badewasser bzw. Mineralwasser) bislang keine ähnlichen Schäden bekannt geworden seien. Die Bohrungen, mit denen die Hebungen in Verbindung stehen sollen, wurden bis 2008 niedergebracht. 2009 kam es bei Bohrarbeiten in Staufen zu den oben skizzierten Schadensbildern.

"Wir haben aus Staufen vielfältige Schlüsse gezogen. Von Seiten der Zulassungsbehörden wurde zunächst angewiesen, dass Erdwärmbohrungen in Anhydritformationen seitdem nicht mehr zugelassen werden. In allen sonstigen Formationen besteht eine solche Gefahr ausdrücklich nicht", erklärt der Präsident des GtV-Bundesverbands Geothermie. Aufgrund der Schadensfälle von Staufen wurden umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen beschlossen. "Die Bohrungen in Böblingen liegen vor dieser Zeit und wurden nach damaligen Standards genehmigt. Die Vorerkundung des Untergrundes und die Auswahl fachtechnisch guter, erfahrener Firmen ist dennoch unabdingbare Voraussetzung zur präventiven Vermeidung von Schadensfällen bei der Umsetzung von Erdwärmesystemen."

Derzeit sind in Deutschland ca. 300.000 Erdwärmeanlagen installiert. "Wir haben es mit einer erprobten, sicheren Technik zu tun", so Müller-Ruhe. Dennoch sei es Anliegen des Verbands, die Qualitätsstandards zu steigern und die Untergrundkenntnisse zu verbessern. Ein genereller Ausschluss von Erdwärmebohrungen an solchen Stellen solle jedoch die letzte Maßnahme sein.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater