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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.02.2015

Sanierungszuschuss für WEG in Baden-Württemberg

Die L-Bank übernimmt seit Jahresbeginn mit einem ergänzenden Zuschuss 3 % der Kosten für energetische Sanierungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Über die landeseigene L-Bank können Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg bereits seit 2012 Kredite für ihre Sanierung zu einem Zinssatz von 0 % erhalten. Zum Jahresbeginn wurden die Kreditkonditionen weiter verbessert: Wenn durch die Sanierung ein KfW-Effizienzhausstandard erreicht oder ein Sanierungsfahrplan erstellt wird, erhalten WEG einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 3 %.

Vereinfachter Zugang zu Förderkrediten

Wohnungseigentümergemeinschaften bilden meist Hausgeld-Rücklagen, um damit die Instandhaltung und anfallende Reparaturen zu finanzieren. Für eine energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau reicht diese Rücklage häufig nicht aus. Dann beschließt die WEG üblicherweise eine Sonderumlage. Können Wohnungseigentümer das nötige Geld dafür nicht aufbringen, lehnen sie die Sonderumlage und damit auch die Sanierung ab. Will man die Maßnahme dennoch umsetzen, bietet es sich an, auf Förderkredite zurückzugreifen. Früher war dies eine sehr hohe Hürde, denn jedes Mitglied einer WEG musste eine aufwändige Bankprüfung über sich ergehen lassen. Das Land Baden-Württemberg hat für WEG den Zugang zu Förderkrediten in den vergangenen Jahren extrem vereinfacht. Bei der landeseigenen L-Bank können Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinsame Kredite, sogenannte Verbandskredite, beantragen. Der große Vorteil: Kann ein Wohnungseigentümer die finanzielle Belastung nicht mehr stemmen, bürgt das Land für den ausgefallenen Kredit. Dadurch können WEGen in Baden-Württemberg auf die zinsgünstigen Förderprogramme der KfW zugreifen. „Zusätzlich vergünstigt das Land die Verzinsung gegenüber den Angeboten der KfW nochmals und bietet eine Finanzierung mit 0,0 % p.a. für 10 Jahre“, so Dr. Eckart Meyberg, Ministerialrat im Finanz- und Wirtschaftsministerium. Seit Jahresbeginn ist das Angebot noch attraktiver geworden. „Ab 2015 wird die Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards oder die Erstellung eines sogenannten Sanierungsfahrplans zusätzlich durch einen Vorabzuschuss in Höhe von 3 % des zu berücksichtigenden Finanzierungsbedarfs honoriert.“

Ähnliche Angebote in immer mehr Bundesländern

Vom Start des L-Bank Förderprogramms im April 2012 bis Ende 2014 wurden über 5800 Wohneinheiten im Ländle mit einem Darlehensvolumen von 43,1 Millionen Euro gefördert. Das Programm ist so erfolgreich, dass auch andere Bundesländer hellhörig geworden sind. „Erst kürzlich wurden hierzu Gespräche mit Vertretern aus Rheinland-Pfalz geführt, aus Hessen liegt auch bereits eine Anfrage vor“, so Dr. Meyberg. „So wird zusammen mit Bremen und dem Saarland, die ähnliche Angebote schon auf den Weg gebracht haben, den Wohnungseigentümergemeinschaften in immer mehr Ländern eine unkomplizierte, attraktive Finanzierungsperspektive geboten.

Projekt vor Antragstellung bei der L-Bank vorstellen

Die L-Bank rät Energieberatern, Hausverwaltern und Wohnungseigentümern, sich bereits vor Antragsstellung mit dem Projekt vorzustellen. Dies verhindere mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und ermögliche eine bessere Vorbereitung des Sanierungsbeschlusses in der Eigentümerversammlung. Ansprechpartner ist Herr Dennis Kastner, Tel. (07 21) 1 50 16 21, E-Mail: dennis.kastner@l-bank.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim WEG-Forum.

Ansprechpartner in der Region Freiburg ist die Energieagentur Regio Freiburg.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater