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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.08.2011

Sanierung von Nichtwohngebäuden wird wieder finanziell unterstützt

Künftig können auch kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen oder andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus nutzen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Allgemeinen Programmteil des Förderprogramms wieder geöffnet. Gefördert werden investive Energieeinsparmaßnahmen, Energieberatungen sowie modellhafte Vorhaben. Die Antragsfrist endet am 31. März 2012. Der Fördertopf enthält insgesamt 2,3 Mio. Euro. Somit steht das seit 2002 jährlich fortgesetzte Klimaschutz-Plus-Förderprogramm, das neben dem Allgemeinen Programmteil auch eine Förderung für Kommunen und für Vereine bereithält, wieder in vollem Umfang zur Verfügung.

Die Antragsformulare und Förderbedingungen sind unter

www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de

abrufbar. Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) betreut.

Klimaschutzmaßnahmen lohnen sich für Unternehmen auf vielfältige Weise: Die Firmen sparen Energiekosten, erneuern die Infrastruktur und sorgen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Um den Einstieg zu erleichtern, gibt es vom Umweltministerium Baden-Württemberg Zuschüsse.

Der nun wieder geöffnete Allgemeine Programmteil besteht aus drei Säulen: Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie zur Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) gefördert. Die Förderung verfolgt einen bundesweit einmaligen Ansatz: Sie orientiert sich an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt.

Zukunftsweisende und technisch ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete Maßnahmen können als Modellprojekte durch individuell ermittelte Zuschüsse gefördert werden.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater