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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.12.2015

ReConGeb: Bis 15. Januar für kostenfreies Testprojekt anmelden

Für Ein-und Zweifamilienhäuser ist im Rahmen des Projekts „Energiewende Richtig machen / Referenz-Controlling-Gebäude (ReConGeb)“ ein Testprojekt geplant, bei dem für die Teilnehmer nur Kosten für notwendige zusätzliche Zähler anfallen.

Der Betreuungsumfang ist in „ReConGeb EFH-Test“ reduziert und eine nur zweijährige Laufzeit vorgesehen. Das Testprojekt wurde auf 100 Teilnehmer beschränkt. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass bis 15. Januar 2016 eine entsprechende Anzahl von Anmeldungen mit prüffähigen Antragsunterlagen vorliegt.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines energiesparenden Gebäudes ist die Eignung zum Einhalten der Klimaschutzziele. Die teilnehmenden Gebäude müssen spätestens zum 31. Dezember 2016 in Betrieb sein und erste Messwerte liefern. Für die Messwerterfassung im Projekt sind Zähler erforderlich, die in vielen Förderprogrammen ohnehin vorgeschrieben sind. Je nach Komplexität der Anlage sind weitere Zähler notwendig (z.B. Wärmemengenzähler in Solaranlagen, Stromzähler für Lüftung und Hilfsenergie). Bei der Zähler-Nachrüstung entstehen Kosten für den Gebäudeeigentümer. Die Zähler und Einbauten werden nicht durch die Stiftung Energieeffizienz finanziert.

Weitere Informationen zum Testprojekt für Ein- und Zweifamilienhäuser s. Anmeldung.

Im kostenpflichtigen Langzeitprojekt für Mehrfamilienhäuser sind Anmeldungen ebenfalls bis 15. Januar 2015 möglich.

www.stiftung-energieeffizienz.org




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater