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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.10.2010

Preise für Solarstromanlagen 13 Prozent unter Vorjahr

Innerhalb der letzten 12 Monate sanken die Preise für schlüsselfertige Solarstromanlagen um durchschnittlich 13 Prozent, ermittelte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).

„Durch Effizienzsteigerung bei der Fertigung von Solarmodulen und erhebliche Investitionen in modernste Solarfabriken sowie in Forschung und Entwicklung versucht die Branche, die ambitionierten politischen Vorgaben bei der Solarstromförderung abzufedern“, so Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar. „Insgesamt will die Branche in den nächsten Jahren nahezu zehn Milliarden Euro am Standort Deutschland investieren.“

Gesunkene Investitionskosten und die bevorstehenden Kürzung der Einspeisevergütung trieben die Nachfrage in diesem Jahr auf ein Rekordniveau. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur mit 3,8 Gigawatt so viel Photovoltaikleistung in Deutschland neu installiert wie im ganzen Jahr 2009. Bis zum Jahresende erwartet der BSW-Solar bis zu acht Gigawatt neu installierte Leistung in Deutschland. Aufgrund dieses Marktwachstums und der damit ermöglichten Kostensenkung werden die Fördersätze ab dem 1.1.2011 für neue Solarstromanlagen um weitere 13 Prozent abgesenkt. Bereits im Januar, Juli und Anfang Oktober dieses Jahres hat der Gesetzgeber die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) fixierte Förderung in der Summe um rund 25 Prozent reduziert.

Hält die Entwicklung bei den Preisen für Solarstromanlagen weiter an, wird der selbst erzeugte Photovoltaik-Strom schon kurzfristig mit normalen Haushaltsstromtarifen konkurrieren können. Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet bereits für das Jahr 2012, dass Strom vom eigenen Dach auf Höhe des Verbraucherpreises liegt, den konventionelle Energieversorger oder regionale Stadtwerke von ihren Kunden verlangen. Damit wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit erreicht.

www.solarfoerderung.de



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