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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.05.2013

Potenziale für solaren Eigenverbrauch in Wohngebäuden

Mit Wärmepumpen und Stromspeichern lässt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom deutlich steigern. Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) hat ermittelt, welche Eigenverbrauchspotenziale Hausbesitzern damit offen stehen.

Eine vierköpfige Familie mit einer Photovoltaikanlage, die 4.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt, kommt ohne Hilfsmittel auf einen Eigenverbrauch von etwa 1.200 kWh bzw. 30 %, wobei je nach Lebensgewohnheiten und Gerätenutzung Abweichungen um mehrere 100 kWh möglich sind. Mit einer Wärmepumpe und einem thermischen Speicher lässt sich der Eigenverbrauch auf 1.800 kWh steigern. Plus Batterie mit 5 kWh genutztem Energieinhalt sind es 2.800 kWh. Voraussetzung ist eine intelligente Steuerung der Wärmepumpe und eine optimierte Batteriebeladung.

Eine größere Photovoltaikanlage, die 7.000 kWh liefert, ermöglicht der Vierköpfigen Familie ohne Speicher einen Eigenverbrauch von 1.400 kWh, der prozentuale Anteil sinkt jedoch auf 20 %. Mit einer Wärmepumpe können die Bewohner den Verbrauch für eigene Zwecke auf 2.400 kWh erhöhen, mit einer zusätzlichen Batterie auf 3.500 kWh, das heißt auf 50 % Eigennutzung.

Lohnt sich die Anschaffung von Wärmepumpe oder Batteriespeicher?

Den eigenen Solarstrom selbst zu nutzen, lohnt sich immer deutlicher. Derzeit liegt der Unterschied zwischen dem aktuellen Strompreis von 25 Cent ohne Mehrwertsteuer und der auf rund 16 Cent gesunkenen Einspeisevergütung für kleine Anlagen bei 9 Cent. Dieser Abstand wird sich weiter erhöhen.

Thermische und elektrische Speicher erhöhen den Eigenverbrauch, indem sie die Zeitspanne zwischen der Stromerzeugung und dem Verbrauch überbrücken. Gut geplante Wärmepumpen beheizen mit dem überschüssigen Solarstrom einen Speicher. Eine Anschaffung nur zur Maximierung der Eigenbedarfsdeckung lohnt sich wirtschaftlich zwar  nicht, "ist aber sowieso eine Neuanschaffung oder ein Heizungstausch geplant, können die Zusatzkosten geringer sein als der Mehrertrag durch den Eigenverbrauch", so Jann Binder vom ZSW.

Eine weitere Möglichkeit zur Stromspeicherung bieten Batterien – für sie gibt es seit 1. Mai staatliche Zuschüsse. Bislang lohnt sich laut ZSW die Investition in Batterieprodukte für Solaranlagen noch nicht recht. Bei der Anschaffung von Bleiakkus komme man derzeit vermeintlich auf eine schwarze Null. Jedoch müsse man innerhalb von 20 Jahren mit ein bis zwei neuen Akkusätzen rechnen.

Lithium-Ionen-Batterien sind bei entsprechender Betriebsführung 20 Jahre nutzbar, aber noch sehr teuer. Nach Einschätzung des ZSW werden aber fallende Preise künftig eine Anschaffung finanziell lohnenswert machen. Für Lithium-Ionen-Batterien schätzt ZSW-Experte Binder einen Preisverfall von 2.000 auf bis zu 500 Euro pro genutzter kWh Speicherkapazität bis 2015.

www.zsw-bw.de




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