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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.09.2017

Position zur Förderung für neue Brennwertheizungen

Mehrere Verbände der Wohnungs-, Energie- und Agrarwirtschaft sowie des Fachhandwerks und der Heizungsindustrie plädieren dafür die Förderung neuer Brennwertheizungen beizubehalten. Damit wenden sie sich gegen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die Förderung für den Austausch alter Heizungen durch neue Brennwertgeräte spätestens 2020 zu beenden. Sie bemängeln, dass dies die Wärmewende erheblich verteuern, notwendige Sanierungen erschweren und dem Prinzip einer bezahlbaren, wirtschaftlichen

Von den in Deutschland rund 21 Millionen installierten Heizungen sind rund 6 Millionen effiziente Brennwertgeräte, denen etwa 13 Millionen veraltete ineffiziente Heizungen gegenüberstehen, die mehr Energie verbrauchen als nötig. Durch ein Beibehalten der jetzigen rund 450.000 Modernisierungen könnten pro Jahr bis 2030 mehr als 75 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. „Dieses Potenzial muss im Sinne einer verantwortlichen Klima- und Ressourcenschutzpolitik gehoben werden. Dazu bedarf es einer attraktiven Förderung. Die Austauschförderung für hocheffiziente Brennwerttechnik muss unbedingt beibehalten und weiter ausgebaut werden“, heißt es in dem gemeinsamen Papier von Haus & Grund, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) sowie Zukunft Erdgas.

Mit der aktuell noch bestehenden Förderung der Brennwerttechnik lösen 1.000 Euro Fördermittel eine Investition von rund 10.000 Euro aus. Der Investor könne dadurch rund 30 % Energie einsparen. Gekoppelt mit einer solarthermischen Anlage sind sogar bis zu 40 % an Energieeinsparung und damit korrespondierende CO2-Einsparungen möglich. Die Verbände betonen, dass nur wenige Fördermaßnahmen ähnlich hohe CO2-Einsparungen pro eingesetztem Euro bieten. Künftig werde sich außerdem durch die Beimischung von grünen Komponenten der Beitrag der Energieträger zum Klimaschutz immer weiter verbessern. Bereits heute sei Brennwerttechnik zudem ein idealer Partner für erneuerbare Energien. Deren Integration ist über verschiedene Varianten in Hybridheizungen auch schrittweise möglich.




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