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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.02.2014

Photovoltaik-Zubau um 56 % zurückgegangen

Der Bundesverband Solarwirtschaft meldet für Baden-Württemberg den schlechtesten Photovoltaik-Zubau seit sechs Jahren: 2013 sind Solarstromanlagen mit einer Leistung von 360 MWp neu installiert worden. Das ist ein Einbruch von 45 % gegenüber 2012 (654 MWp).

Dies geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. Bundesweit ist die Nachfrage noch stärker geschrumpft. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 124.000 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von zusammen 3.304 MWp neu installiert. Der Rückgang liegt damit bei mehr als 56 % gegenüber 2012, als noch Solaranlagen mit einer Leistung von 7.604 MWp errichtet wurden (s. Grafik). Einen schwächeren Zubau hatte der Solarmarkt zuletzt im Jahr 2008 (rund 1.950 MWp). Besonders stark sind Investitionen in Gewerbe und Industrie eingebrochen (s. Grafik).

Die Solarbranche fürchtet einen weiteren Rückgang der Nachfrage. Der Preis für Solarstromsysteme könne schon seit Monaten nicht mehr mit der zu schnell sinkenden Solarstromförderung Schritt halten. Die Interessenvertretung von rund 1.000 Solarunternehmen rät deshalb in einem Positionspapier, einen Fehler im sogenannten „atmenden Deckel“ des EEG zu beheben. Dieser verhindere zwar erfolgreich eine Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung und einen von der Bundesregierung gleichermaßen ungewollten weiteren Einbruch der Nachfrage unter die gesetzliche Mindestzielmarke von 2500 MW im Jahr. Die Absenkung der Förderung müsse wieder an der technologischen Lernkurve orientiert werden und der Fördermechanismus im Falle eines anhaltenden Markteinbruchs schneller und stärker gegensteuern, so die Forderungen der Solarwirtschaft.

Zwar werde schon im jetzigen Gesetzesmechanismus die Degression der Fördersätze für Neuinvestitionen gebremst, wenn der Zielkorridor unterschritten wird. Simulationen hätten jedoch ergeben, dass die Nachfrage durch die bestehende Regelung erst zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Markteinbruchs wieder anzieht und sogar ein Marktstillstand nicht verhindert werden kann.

Spürbare Mehrkosten seien mit der vorgeschlagenen EEG-Korrektur ebenso wenig verbunden wie mit dem von Solarbranche, Verbraucherschutz- und Umweltverbänden geforderten Verzicht auf die geplante EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Die Politik solle sicherstellen, dass der mittlerweile kostengünstige Ausbau der Photovoltaik zur solaren Selbst- und Nahstromversorgung weitergeht.

www.solarwirtschaft.de




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