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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.08.2014

Photovoltaik-Anlagen nachrüsten

Im Zuge der so genannten 50,2-Hertz-Nachrüstung benötigen noch etwa 200.000 PV-Anlagen ein Update.

Rund 400.000 große und mittelgroße Solarstromanlagen in Deutschland erhalten ein für die Anlagenbetreiber kostenloses Update der Wechselrichter. Die Hälfte der betroffenen Anlagen ist nach Angaben der Netzbetreiber bereits umgerüstet. Dennoch ist der Zeitplan leicht in Verzug geraten: Die Nachrüstung der rund 90.000 mittelgroßen Anlagen zwischen 30 und 100 kWp sollte eigentlich bis Ende Mai abgeschlossen sein, ist aber noch nicht vollständig erfolgt. Alle betroffenen Anlagenbetreiber sind weiterhin dazu aufgerufen, zu einem reibungslosen Umrüstprozess beizutragen.

Kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp und seit 2012 in Betrieb genommene Anlagen sind von der Umrüstpflicht ausgenommen.

Der technische Prozess des Updates ist zwar schnell und einfach zu erledigen, an der Nachrüstung sind aber viele Akteure beteiligt: Die Netzbetreiber schreiben die Anlagenbesitzer an, diese müssen einen Fragebogen mit Daten zu ihrer Anlage ausfüllen. Dann wird vom Netzbetreiber ein Handwerker beauftragt, der die Anlage nachrüstet. Der Anlagenbesitzer kann aber auch einen eigenen Handwerker beauftragen, und manche Wechselrichter können nur von deren Hersteller nachgerüstet werden.

Weitere Informationen und eine Fotoserie zum Ablauf des Updates der Wechselrichter sind unter www.unendlich-viel-energie.de zu finden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater