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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.07.2017

PV-Batteriespeicher: Fördertopf aufgestockt, Fördersätze sinken

Die Bundesregierung passt die Förderung von PV-Batteriespeichern an: Als Antwort auf die hohe Nachfrage steigt die Förderung in diesem Jahr deutlich. Die Fördersätze sinken ab Oktober jedoch früher als geplant, weil Batteriespeicher immer preiswerter werden.

Immer mehr Hausbesitzer nehmen das Photovoltaik-Batteriespeicherprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Anspruch. Deshalb wurden der Fördertopf jetzt nochmal aufgefüllt.

Weil die Anschaffungskosten jedoch stärker gesunken sind als gedacht, hat die Bundesregierung deshalb nun beschlossen, die Fördersätze für die Speicher schneller als geplant zu reduzieren, um eine Überförderung zu vermeiden.
Zurzeit liegt der Fördersatz noch bei 19 Prozent (Anteil der Nettoinvestitionskosten für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers). Er sinkt ab dem 1. Juli 2017 wie geplant auf 16 Prozent. Die nächsten beiden Absenkungen werden vorgezogen: Bereits ab Oktober 2017 gilt ein Fördersatz von 13 Prozent. Ab Januar 2018 sinkt er dann letztmalig auf 10 Prozent.
Weitere Details in der angepassten Förderbekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter "BAnz AT 20.06.2017 B1".

Die Förderung erfolgt direkt über die KfW; alle Infos zum Programm "Erneuerbare Energien – Speicher" finden Sie hier.




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