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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.12.2017

PV-Anlage pachten: Lohnt sich das?

Lohnt es sich finanziell, eine Solaranlage vom örtlichen Energieversorger zu pachten? Das hat die Verbraucherzentrale NRW mit einer Stichprobe in 13 Städten untersucht und dabei große Unterschiede festgestellt. Beim Schlusslicht machte der angenommene Fünf-Personen-Beispielhaushalt über eine Pachtzeit von 18 Jahren 8734 Euro Verlust. In anderen Orten konnte derselbe Beispielhaushalt ein Plus von bis zu 869 Euro verbuchen. Insgesamt erwiesen sich in der Beispielrechnung nur 3 der 13 Angebote unt

„Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen können finanziell attraktiv sein, das zeigen unsere Ergebnisse. Trotzdem ist es der Großteil nicht, und manch ein Pachtangebot der örtlichen Energieversorger ist schlicht inakzeptabel“, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. Die wirtschaftlichsten Modelle schnitten in der Untersuchung günstiger ab als die Finanzierung über einen Förderkredit und teils sogar als der Barkauf. „Dass das Pachten in manchen anderen Orten ein Verlustgeschäft von mehreren Tausend Euro ist, wird im Gesamtkonzert der lauten Werbebotschaften nicht immer deutlich genug, sondern kann darin schnell untergehen“, so Sieverding. Die Verbraucherzentrale NRW prüfe daher rechtliche Schritte gegen die Darstellung finanzieller Vorteile in einzelnen Angebotsbewerbungen.

Der Untersuchung zufolge legen zudem manche der Energieversorger in ihren eigenen Angebotsrechnern teils unrealistische Werte zugrunde. Dies gilt vor allem für den Anteil des Solarstroms, der im Haushalt selbst verbraucht wird. Dieser sogenannte Eigenverbrauch lohnt sich mehr als die Einspeisung in das Netz und ist deshalb mit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei es ohnehin schwierig, die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu beurteilen, sagt Sieverding. „Bei Pachtmodellen kommt hinzu, dass sie als Rundum-sorglos-Pakete erscheinen können, das aber gar nicht immer sind“, erklärt der Experte. So umfasst nur ein Teil der Pachtangebote auch Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Anlage – bei den anderen kommen dafür noch Zusatzkosten auf die Haushalte zu. Für den Wirtschaftlichkeitsvergleich der Verbraucherzentrale NRW wurden diese deshalb ergänzt.

Die Studie mit einer kurzen Zusammenfassung steht hier zum Download.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater