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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.11.2016

Norm nicht automatisch anerkannte Regel der Technik

Der BVS kritisiert, dass der Bauprozess in Planung und Ausführung unnötig komplexer wird und durchdachte, vereinfachte Lösungen missen lässt. Nach Einschätzung des Verbandes sind Kostenerhöhungen für die Bauherren eine Folge.

Der BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) kritisiert, dass DIN-Normen immer komplizierter und komplexer werden. Mit der Normenvielfalt und -fülle steigen auch die Anforderungen an die Konstruktionen. Bauwerke würden somit verteuert. Eine einfache Anwendung der Regelwerke scheint unmöglich. Mit der steigenden Normenflut werde ein Anforderungsniveau beschrieben, welches in den meisten Fällen über dem Bedarf und über einer üblichen Gebrauchstauglichkeit liege. Im Entstehungsprozess seien primär interessierte Kreise – Lobbyisten und Industrie – und im Wesentlichen nicht betroffene Kreise eingebunden, sodass die Normungstätigkeit in verstärktem Maße durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst sei.

„Durch den Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag wurde erneut eine Diskussion initiiert, ob und in welchem Maße DIN-Normen die technischen Sachverhalte als sogenannte anerkannte Regeln der Technik widerspiegeln, die im Falle des Rechtsstreits bei Bauprozessen häufig die Grundlage der Urteilsfindung werden“, erklärt Dipl.-Ing. Helge-Lorenz Ubbelohde, BVS-Vizepräsident und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Im Gegenzug, so kritisiert der BVS, sind langfristig bewährte technische Lösungen nicht mehr anwendbar. BVS-Tenor ist, dass der Bauprozess in Planung und Ausführung unnötig komplexer wird und durchdachte, vereinfachte Lösungen missen lässt. Nach Einschätzung des Verbandes sind Kostenerhöhungen für die Bauherren eine Folge. Damit verbunden sehen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch Auswirkungen auf die Bautätigkeit und eine Umstrukturierung des Marktes.

Sachverständiger Ubbelohde: „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden häufig, so auch bei Gericht, um ihre Einschätzung gebeten. Nicht wie oft angenommen, ist eine Norm tatsächlich auch eine anerkannte Regel der Technik. Hier gilt es zu differenzieren, wenn wir auch in der Praxis oft erleben, dass die Norm quasi mit der anerkannten Regel der Technik gleichgesetzt wird. Dies erklärt auch, warum in jedem Fall technisch fundiert begründet werden muss, dass im Einzelfall eine DIN-Norm nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt. Vor Gericht sind wir als Sachverständige daher gefragt, gleichzeitig aber gänzlich auf uns selbst gestellt. Richter, Rechtsanwälte und Juristen im Allgemeinen stellen sich bei Bemängelungen häufig die Frage, wie die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuschätzen ist. Hierin begründet sich häufig ein nicht unerhebliches Prozessrisiko, da eine Orientierung in der Einschätzung bezüglich des Regelwerks oder einer DIN- Norm nur selten gegeben ist."

Der BVS sieht daher den dringenden Bedarf, aktiv zu werden. Insbesondere die BVS-Bundesfachbereiche Bau und Technische Gebäudeausrüstung setzen sich aktiv ein. Ergebnis der BVS-Bundesdelegiertenversammlung ist daher die Initiation eines Deutschen Bausachverständigen Tag e.V. Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, Beratende Ingenieure sowie Mitglieder des Sachverständigenwesens und bezüglich der DIN-Normen betroffene Kreise rufen gemeinsam zur Qualitätssicherung diesen Verein – voraussichtliche Erstveranstaltung 2017 – ins Leben. Ziel ist es, dahingehend zu bewerten, ob die betreffende Norm als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist und ob eine Empfehlung ausgesprochen werden kann, eine DIN-Norm bauaufsichtlich einzuführen. Somit werde in Deutschland, in einer den Baubeteiligten zugänglichen Dokumentation, als Ergebnis eine neutrale und unabhängige Sachverständigenmeinung dazu formuliert, in welchem Maße neue Normen als anerkannte Regel der Technik anzusehen sind.

Die Organisationsform wird derzeit erarbeitet. „Prinzipiell betreffen diese Sachverhalte nicht nur die Hoch- und Tiefbaugewerke“, so Ubbelohde. „Die Sparten der Elektrotechniker sind grundsätzlich ebenso betroffen, wenn auch offensichtlich der Handlungsdruck aktuell noch geringer ist. Ein aktuelles Beispiel dazu sind die Diskussionen zur Ausführung von Fundamenterdern um DIN 18014 und DIN VDE 0100-540.“

www.bvs-ev.de




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