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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.02.2011

Noch mehr Neuigkeiten der KfW

In einigen Förderprogrammen der KfW-Förderbank sind neue Anpassungen vorgenommen worden.

1. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Programmteil Premium)
Die Möglichkeit der Beantragung der Förderung für Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität im Programmteil Premium war gemäß den aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bis zum 31.12.2010 befristet. Daher wurde dieser Verwendungszweck für den Programmteil Premium aus dem Programm-Merkblatt entfernt. Ob dieser Förderzweck bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien im Laufe des Jahres 2011 wieder aufgenommen wird, ist noch nicht entschieden. Die KfW wird rechtzeitig hierüber informieren.


2. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien zum 01.04.2011
Im Zuge der weiteren Vereinheitlichung unseres Finanzierungsangebots wird die Auszahlungsquote in den Programmteilen Standard und Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien von bisher 96% auf 100% angehoben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Alle Anträge, die bis einschließlich 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge, die nach dem 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.


3. Änderungen im KfW-Unternehmerkredit ab 01.04.2011
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien können derzeit u.a. auch im KfW-Unternehmerkredit mitfinanziert werden. Anträge, die bis zum 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die ab dem 01.04.2011 in der KfW eingehen, können dann ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien zugesagt werden.


4. Förderfähigkeit von Übernahmen und tätigen Beteiligungen in einigen Programmen der KfW-Mittelstandsbank

Die KfW fördert unter anderem in den Programmen bzw. Programmvarianten
- ERP-Kapital für Gründung (058)
- ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
- KfW-Unternehmerkredit – KMU-Fenster (047)
- KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen – KMU-Fenster (064, 055)
Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen. Die KfW weist darauf hin,
dass sich diese Fördermöglichkeiten in den oben aufgeführten Programmen aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben ausschließlich auf Übernahmen und tätige Beteiligungen beziehen, die als „asset deal“ ausgestaltet sind. Das heißt, der Kauf des Unternehmens wird durch den Erwerb der Wirtschaftsgüter (englisch: assets) des Unternehmens vollzogen, und die Vermögenswerte des Unternehmens werden einzeln übertragen. Ein sogenannter „share deal“, bei dem Anteile im Sinne einer Finanzinvestition erworben werden, ist hingegen nicht förderfähig. Die KfW hat dies auch in die Merkblätter aufgenommen. Die aktuellen Programm-Merkblätter können in Kürze im Internet von der Homepage www.kfw.de oder im Archiv des KfW-Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden. Die ab 01.04.2011 gültigen Programm-Merkblätter finden Sie zunächst ausschließlich im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de).




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