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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.10.2011

Neugestaltung der thematischen Schwerpunkte von ERP- und KfW-Programmen

Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots soll zum 01.01.2012 neu gestaltet werden.

Mit dem Neuzuschnitt sollen Überschneidungen von KfW- und ERPFörderung
abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden. Die ERP-Förderung soll sich
künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren.
Die KfW-Programme sollen die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung abdecken. Die Erörterungen in den zuständigen parlamentarischen Gremien sind schon weit fortgeschritten. Deshalb wird über die vorgesehenen Eckpunkte informiert:


1. Neugestaltung der Programmlandschaft
a) ERP-Programme
Die thematische Neugestaltung beinhaltet, dass die KfW-Programme „Gründerkredit – StartGeld“ und „Gründerkredit – Universell“ als ERP-Programme weitergeführt werden sollen. Damit soll das ERP-Finanzierungsangebot für Gründungsvorhaben ab dem 01.01.2012 die Programme
- ERP-Gründerkredit – StartGeld
- ERP-Gründerkredit – Universell und
- ERP-Kapital für Gründung
umfassen.


Für die neuen ERP-Programme Gründerkredit – StartGeld und Gründerkredit – Universell werden die üblichen ERP-Bestimmungen gelten. Diese sind:
- Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln
- Sonderbestimmungen für ERP-Kredite und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite - Endkreditnehmer – (ausgenommen Abs. 1, Satz 3 sowie Absatz 4, Satz 1, vierter Spiegelstrich „Mittelverwendungsfrist von 3 Monaten“). Hinsichtlich des Mitteleinsatzes gilt: Angeforderte Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Die Förderbedingungen bleiben ansonsten unverändert. Zur Finanzierung von Innovationsvorhaben werden unverändert das ERP-Innovationsprogramm
und der ERP-Startfonds zur Verfügung stehen. Das ERP-Regionalförderprogramm
wird ebenfalls zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Dies gilt auch für
das ERP-Beteiligungsprogramm.


b) KfW-Programme
Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm soll auf die KfW übertragen und in
zwei Programme aufgeteilt werden:
- KfW-Energieeffizienzprogramm (Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen)
- KfW-Umweltprogramm (Finanzierung von allgemeinen Umweltmaßnahmen).
Zu den gegenüber dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm geplanten Änderungen wird auf dasRundschreiben vom 21.09.2011 verwiesen.
Alle weiteren KfW-Programme bleiben von der Neugestaltung der Schwerpunktsetzung unberührt.


2. Übergangsregelungen
Es ist vorgesehen, dass Zusagen ab dem 01.01.2012 ausschließlich in den neuen Programmen erfolgen. Dies soll dementsprechend auch für Anträge gelten, die bei der KfW noch in 2011 eingehen, aber erst in 2012 zugesagt werden können.

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater