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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.06.2011

Neues von der KfW

Die Merkblätter für die Direktkredite der KfW-Bankengruppe im Infrastrukturbereich wurden modernisiert, die technischen Mindestanforderungen im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr. 218) angepasst.

1. Modernisierung der Merkblätter für die Direktkredite der KfW Bankengruppe im Infrastrukturbereich
Die KfW hat die Merkblätter für die Infrastrukturprogramme modernisiert. Sie wurden mit einer einheitlichen Struktur versehen und verständlicher sowie lesefreundlicher gestaltet. Die Veröffentlichung der modernisierten Merkblätter im Internet wird schrittweise bis zum 01.07.2011 erfolgen.

2. Anpassung bei den technischen Mindestanforderungen im KfW-Programm
Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr. 218)

Bei den technischen Mindestanforderungen in diesem Programm wurden kleinere
Anpassungen vorgenommen. Konkret betroffen hiervon sind die Punkte Erneuerung der Fenster, Sonnenschutzeinrichtungen, Austausch der Beleuchtung und Maßnahmen Heizung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der im Internet veröffentlichten Anlage „Technische Mindestanforderungen“. Die geänderte Anlage in der Fassung 06/2011 gilt ab sofort.
Die geltenden Programm-Merkblätter und Formulare können spätestens ab dem Zeitpunkt ihrer Gültigkeit im Internet von der Homepage

www.kfw.de

oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums (

www.kfw-beraterforum.de

) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.

 




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