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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.01.2011

Neues von der KfW

Zum 01.03.2011 ergeben sich Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen.

1. Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 01.03.2011 (Programm-Nr.: 153, 151/152, 430)
Wie bereits im Rundschreiben vom 18.10.2010 angekündigt, stellt der Bund 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 936 Mio. EUR zur Verfügung. Davon stammen 436 Mio. EUR aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. EUR werden aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (Energiekonzept) bereitgestellt. Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung weiterhin Anreize für die Realisierung der angestrebten Ziele bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Änderungen zum 01.03.2011 in den Programmen Energieeffizienten Bauen und Sanieren:


Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 151/152 und 430): Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht.
Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 wird die KfW das Berechnungsverfahren umstellen und die Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus).


Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme
Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.
 

Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153): Ersatzneubau

Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und  wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Im Übrigen weist die KfW darauf hin, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können.


2. Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme (Programm-Nr.: 124/134, 141, 151/152, 153, 155): Einführung einer endfälligen achtjährigen Laufzeitvariante zum 01.03.2011
Im Interesse eines breiteren Angebotes der Finanzierungsvarianten in den Förderprogrammen führt die KfW eine endfällige Laufzeitvariante in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen ein. Unter Beibehaltung der üblichen Mindestlaufzeit von vier Jahren bietet die KfW somit endfällige Laufzeiten bis zu acht Jahren an. Die endfällige Laufzeitvariante ist mit der Maßgabe verbunden, dass bereits bei Vertragsabschluss die Vorgehensweise zur Fortführung oder Ablösung des Darlehens (z.B. durch eine Anschlussfinanzierung der Ansparen
von Tilgungsersatzleistungen) grundsätzlich geregelt wird.


Die ab dem 01.03.2011 gültigen Programm-Merkblätter und Formulare (Bestätigungen) können Sie ab dem 03.01.2011 im Internet von der Homepage www.kfw.de oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums (www.beraterforum.de) herunter laden sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater