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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.08.2010

Neues von der KfW

Die unerwartet hohe Nachfrage in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren macht es notwendig, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Haushalts 2010 einige Maßnahmen umzusetzen.

Die Zinssätze in den folgenden Programmen:
• „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Programm-Nr.: 151),
• „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Programm-Nr.: 152),
• „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programm-Nr.: 218) und
• „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programm-Nr.: 157)
werden ab dem 17.08.2010 moderat erhöht.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“- Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
Die in Kombination mit den Krediten im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gewährten Tilgungszuschüsse sowie die Zinsen und Tilgungszuschüsse im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm-Nr.: 153) bleiben unverändert.

Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren– Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können mit Posteingang bei der KfW bis einschließlich zum 31.08.2010 gestellt werden. Die fristwahrende Antragstellung per Fax vorab ist in der Kreditvariante (Programm 152) entsprechend den geltenden Regelungen möglich (nur mit vollständig ausgefülltem Antragsformular, mit Unterschriften vom Antragsteller und durchleitenden Kreditinstitut, wobei der Posteingang des Originalantrags spätestens 10 Bankarbeitstage nach Datum Faxeingang erfolgen muss).

Einstellung der Förderung von Maßnahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)
Darüber hinaus werden ab 01.09.2010 die Förderung von Maßnahmen der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ nicht mehr angeboten. Betroffen sind Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Davon ausgenommen ist die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung, die ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm- Nr.: 431) fortgeführt wird. Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der  Baubegleitung) gelten die veröffentlichten abweichenden Regelungen zur Antragstellung, d.h. Anträge können hier noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

 

Die neuen Programm-Merkblätter für „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151), „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) und „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (431) sowie die neue Bestätigung zum Antrag können in Kürze im Internet unter www.kfw.de oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater