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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.11.2011

Neues KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“

Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 beschlossen, ein KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ aufzulegen.

Die Mittel dafür stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds zur Verfügung.
Die KfW informiert nun über den Start des neuen KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“.

Das Programm ergänzt die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erstellten kommunalen Klimaschutzkonzepte durch eine quartiersbezogene detaillierte Betrachtung. Um die städtebauliche Kompetenz der Bundesländer einzubeziehen und dem Programm einen zügigen Programmstart zu ermöglichen, wurde zwischen BMVBS und den Ländern vereinbart, zunächst mit Pilotvorhaben zu starten (siehe auch GEB-Newsletter: 25-2011). Die Kommunen reichen in dieser Phase die Anträge in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium bei der KfW ein. Die Pilotphase startet zum 15.11.2011. Ab dem 01.02.2012 können die Zuschüsse dann wie üblich bei der KfW  Bankengruppe beantragt werden.


Das neue Förderprogramm unterstützt die kommunalen Entscheidungsträger bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Quartier in Zusammenarbeit mit allen dort handelnden Akteuren. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe.

Bezuschusst werden
- Kosten für die Erstellung eines integrierten energetischen Sanierungskonzepts auf
Quartiersebene und
- Kosten für einen Sanierungsmanager, der unter Beteiligung der Eigentümer das Sanierungskonzept erstellt und die Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen für maximal 2 Jahre begleitet.


Die Konzepte werden - soweit vorhanden - aus integrierten Stadtentwicklungskonzepten bzw. wohnungswirtschaftlichen Konzepten unter Berücksichtigung der energetischen Ziele der Kommune abgeleitet. Die  Fortschreibung bereits vorhandener städtebaulicher Konzepte auf Quartiersebene
zur Ergänzung technischer und wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale und konkreter Maßnahmen zu deren Umsetzung ist förderfähig. Sofern ein integriertes Konzept mit ausreichenden „energetischen“ Aussagen bereits vorliegt, können Zuschüsse für einen Sanierungsmanager auch separat beantragt werden.
Der Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Im Falle eines Sanierungsmanagers gilt ein Höchstbetrag i. H. v. 120.000 EUR für zwei Jahre.
Mit der Zuschussförderung starten das BMVBS gemeinsam mit der KfW einen ersten Baustein eines umfassenden KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung, das in der Folgezeit sukzessive erweitert werden soll. Über die weiteren Ausbaustufen wird rechtzeitig informiert. Investitionen u.a. an Wohngebäuden oder Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wie gewohnt aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms finanziell unterstützt. Ebenso stehen für weitere Investitionen die bestehenden Förderangebote der KfW zur Verfügung.

www.kfw-beraterforum.de

www.kfw.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater