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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.02.2019

Neues Förderprogramm für Prozesswärme-Erzeugung aus Holz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seine Förderangebote für Prozesswärme zum Jahresbeginn neu strukturiert: Über das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden seit Januar 2019 Holzkessel gefördert, die mindestens 50 % Prozesswärme erzeugen: entweder mit einer Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder mit Zuschüssen in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol

Das BMWi hat die Förderung deutlich verbessert

Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden nun mit Investitions- oder Tilgungs-Zuschüssen in Höhe von 55 % der förderfähigen Investitions-Kosten gefördert. Bei größeren Unternehmen sind es 45 %. Beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und bei sogentannten De-minimis-Beihilfen (bis zu 200 000 EUR innerhalb von 3 Jahren) sind die gesamten Investitions-Kosten förderfähig. Bei allen anderen Vorhaben werden nur die Investitions-Mehrkosten gefördert – das betrifft vor allem große Investitionen in völlig neu errichtete Prozesswärme-Anlagen. Die Förderung beträgt max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen (auch nicht mit Beihilfen nach KWKG und EEG) kumuliert werden.

Förderfähige Kessel und Kosten

Förderfähig sind sämtliche Holzkessel, die auch im MAP gefördert werden können. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss die Möglichkeit der Nutzung des Brennwertes überprüft und vom durchführenden Unternehmen bestätigt werden. Holzkessel ab 100 kW müssen mit einem Abgas-Wärme-Tauscher ausgestattet werden. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Wärmeerzeuger zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher und die für die Einbindung in den vorhandenen Prozess und zur Ertrags-Überwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Daten-Erfassungs-Einrichtungen. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeits-Abschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 % an den gesamten Investitions-Kosten förderfähig.

Vorhabensbeginn

Zu beachten ist, dass – anders als bei der MAP-Förderung – mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage (Zuwendungsbescheid) durch die KfW oder das BAFA begonnen werden darf. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden.

Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungs-Leistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

 

Praxisbeispiele gibt es  in der DEPI-Broschüre „Pelletheizungen in kommunalen Einrichtungen, Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie“ in der Mediathek unter www.depv.de. 2 Exemplare der Broschüre können kostenfrei bestellt werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater