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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.11.2018

Neues Förderangebot der KfW für Unternehmen startet im Januar 2019

Zum 1.1.2019 startet das neue Förderangebot der KfW zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien für Unternehmen: "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit" (295).

Mit diesem neuen Angebot wird das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (294) abgelöst. Dazu teilt die KfW Folgendes mit:

Derzeit bleiben erhebliche Energieeffizienz-Potenziale in der Wirtschaft ungenutzt. Um spürbare Fortschritte bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2- Emissionen zu erzielen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) verstärkt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme in Deutschland.

Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu.

Das neue Förderangebot unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Investitionszuschuss beantragt werden.


Eckdaten des neuen Förderprodukts:

Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße.

Der maximale Kreditbetrag beträgt i. d. R. 25 Mio. EUR, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden.

 

Gefördert werden Investitionen in die Anlagen-
und Prozessmodernisierung:

Modul 1 Querschnittstechnologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Ventilatoren
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen

Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik undEnergiemanagement-Software

Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, wie z.B.:

  • Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zurHerstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
  • Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

Die genauen qualitativen Anforderungen für die Module 1 bis 3 finden Sie in den jeweiligen "Technischen Mindestanforderungen". Für eine Förderung unter Modul 4 ist ein Einsparkonzept erforderlich. Die Technischen Mindestanforderungen stellt Ihnen die KfW ab sofort und das verbindliche Muster für das Einsparkonzept rechtzeitig vor Programmstart im KfW-Partnerportal zur Verfügung.


Die Tilgungszuschüsse in den Modulen ermitteln sich wie folgt:

  • für Maßnahmen aus Modul 1, 3 und 4 bis zu 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
  • für Maßnahmen aus Modul 2 bis zu 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in allen Modulen zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten.

In Modul 4 ist die maximale Förderung auf einen Betrag von 500 EUR pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr bzw. für KMU auf 700 EUR pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt.

Der maximale Tilgungszuschuss-Betrag pro Vorhaben beläuft sich im Modul 1 auf
200 000 EUR und in den Modulen 2 bis 4 auf 10 Mio. EUR. Grundlage für die Berechnung des Tilgungszuschusses sind die jeweiligen beihilferechtlichen Bestimmungen, Details siehe beigefügtes Merkblatt.


Beantragung

Im Rahmen der Beantragung dieses KfW-Kredites muss der Endkreditnehmer produktspezifische Datenschutzhinweise sowie eine Liste der subventionserheblichen Angaben im Programm 295 erhalten und die Kenntnisnahme bestätigen. Die Dokumente stehen Ihnen rechtzeitig vor Programmstart im KfW-Partnerportal zur Verfügung.

Hinweis: Mit dem Vorhaben darf erst nach erfolgter Zusage durch die KfW begonnen werden. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden. Den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt die KfW in Kürze im KfW-Partnerportal zur Verfügung.

Da der Bundesregierung an einem zügigen Start der Förderung gelegen ist, möchte das BMWi das Programm zum 01.01.2019 starten. KfW weicht daher von der üblichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten ab und bittet hierfür um Verständnis.

 

Folgende Förder-Produkte werden zum 31.12.2018 eingestellt:

  • KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294)
  • KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – Investitionszuschuss (494)

www.kfw.de/294




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater