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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.09.2017

Neuer Zuschuss für Abwärme-Investitionen eingeführt

Seit 1. September 2017 können Unternehmen über das KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme erstmals einen direkten Zuschuss für ihre Investitionen in Abwärmevermeidung oder -nutzung erhalten.

Zum 1. September 2017 ist die geänderte Förderrichtlinie in Kraft getreten. Damit haben Unternehmen die Wahl zwischen Tilgungs- oder Investitionszuschuss. Mit dem Abwärmeprogramm fördert das BMWi technologieoffen Investitionen in die Modernisierung, der Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur besseren Abwärmenutzung. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Prozessoptimierung, zur Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien, zur Dämmung von Anlagen, zur Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess sowie zur Verstromung von Abwärme. Das BMWi bezuschusst diese Investitionen mit bis zu 40 Prozent. Auch die effiziente Nutzung außerhalb des Unternehmens wird gefördert, insbesondere dann, wenn Unternehmen ihre Abwärme für Heizzwecke nutzbar machen. Die Förderung umfasst auch Verbindungsleitungen, die zur Einspeisung in Wärmenetze nötig sind.
Seit dem Start des Förderprogramms wurden rund 150 Millionen Euro in Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und -nutzung investiert, mit einer jährlichen CO2-Ersparnis von über 100.000 t CO2.
Um die Förderung beantragen zu können, muss ein Abwärmekonzept von einem unabhängigen Energieberater erstellt und vorgelegt werden. Sofern Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügen, kann das Konzept auch unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Abwärmekonzepts durch einen unabhängigen Energieberater wird ebenfalls mit bis zu 40 Prozent bezuschusst.
Mehr Informationen zum Thema in der Förderrichtlinie, bei der KfW unter https://www.kfw.de/294 und auf der Infoseite der Aktion Deutschland macht´s effizient.




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