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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


31.08.2017

Neue Merkblätter für KfW-Produkte

Die KfW informiert in einem Newsletter über neue Merkblätter, die ab 23. November 2017 für einige KfW-Produkte gelten.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag 
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Aufgrund des neuen Merkblattaufbaus gibt es keine blauen Änderungsversionen.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG

In der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" wurden Klarstellungen vorgenommen zu:

  • Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
  • Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen

Die Änderungen im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ haben die Anpassung der „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ erforderlich gemacht.

Bitte beachten Sie, dass die aktualisierte „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ die Version 09/2017 trägt, auch wenn das Dokument für den Kredit erst ab 11/2017 gilt. Im Zuschussprodukt ist das Dokument schon ab 09/2017 gültig. 

Die neuen Merkblätter, die Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ sowie die „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ sind der KfW-Information vom 29. August 2017 beigefügt und können nach dem Einloggen in den Partnerbereich unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden:




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