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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.03.2011

Neue Kennzeichnung für Biogas im Erdgasnetz

Das Biogasregister der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) hat den Betrieb aufgenommen.

Die Internetplattform ermöglicht die standardisierte Dokumentation von Herkunfts- und Eigenschaftsnachweisen für Biogas im Erdgasnetz. Damit wird es leichter, Biogasmengen zu handeln und gesetzlich garantierte Vergütungen zu beantragen. Produzenten, Händler, Verbraucher und Gutachter, die das Register nutzen wollen, können sich auf der Webseite

www.biogasregister.de

registrieren. Ein gutes Dutzend Produzenten und Händler sowie rund zwanzig Auditoren und Prüfunternehmen haben dieses Angebot bereits genutzt und an Einführungsterminen teilgenommen.

"Das Biogasregister Deutschland schafft erstmals einen verlässlichen Standard", erklärte Stephan Kohler, Geschäftsführer der dena. "Jede Biogasmenge im Erdgasnetz erhält quasi ein einheitliches Etikett mit den wichtigsten Informationen zu Herkunft und Eigenschaften. Das bringt Transparenz, spart Kosten und gibt dem Markt für Biogaseinspeisung einen wichtigen Impuls."

Das Biogasregister erfasst Biogasmengen von der Produktion bis zum Verbrauch. Produzenten, die Biogas in das Erdgasnetz einspeisen, buchen diese Mengen im Register ein. Unabhängige Gutachter prüfen die Angaben auf ihre Richtigkeit. Die Nutzer des Registers können dann die Biogasmengen verteilen und handeln. Die Endverbraucher erhalten einen Auszug, den sie zur Nachweisführung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes oder des Biokraftstoffquotengesetzes verwenden können.

Die dena hat das Konzept für das Biogasregister Deutschland im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt. Vierzehn führende Unternehmen aus der Biogas- und Energiebranche haben den Aufbau des Registers unterstützt.

Weitere Informationen zum Biogasregister Deutschland unter:

www.biogasregister.de



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater