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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.01.2021

Neue Feinstaubregeln: Worauf bei Kaminöfen zu achten ist

Für Kaminöfen seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln beim Emissionsschutz. Alte Modelle dürfen nicht mehr betrieben werden. Darüber informiert das Serviceportal Intelligent heizen.

Um Emissionen zu verringern, legt die Bundesimmissionsschutzverordnung gesetzlich Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid fest. Am 1. Januar 2021 ist die Schonfrist für Kaminöfen abgelaufen, die vor dem 31. Dezember 1994 eingebaut worden sind. Sie müssen nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. „Entscheidend ist dabei die Prüfung durch die Schornsteinfegerin oder den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann“, informiert das Serviceportal Intelligent heizen.

Nicht alle Kaminöfen sind betroffen: die Ausnahmen

Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte jedoch nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch bei historischen Kaminen und über 70 Jahre alten Kachelöfen drückt der Gesetzgeber ein Auge zu – allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch für Kaminöfen beispielsweise in einem Gartenhaus oder wenn sie alleine eine Immobilie beheizen gilt die Regelung nicht.

Testen Sie Ihr Wissen beim Ofenquiz

In modernen Feuerungen lässt sich umweltfreundlich mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz heizen. Zusammen mit einer Zentralheizung können sie die Wärmeversorgung im ganzen Haus gewährleisten. Bei der Auswahl der passenden Technik gilt es aber nicht nur, die neuen Feinstaubregeln zu kennen, sondern sich auch ein gewisses Grundwissen anzueignen, um typische Fehler zu vermeiden. Ob Sie bereits ein Profi im Heizen mit Holz sind oder wo Ihr Wissen noch Lücken hat, finden Sie in diesem Ofenquiz heraus. Quelle: Intelligent heizen / jb

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