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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.09.2015

Neue Auszeichnungslogik: DGNB führt Platin-Zertifikat ein

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. erneuert die Auszeichnungslogik bei der Zertifizierung von Gebäuden und Stadtquartieren. Als höchste Bewertungsstufe führt die DGNB Platin ein.

Die Anforderungen für ein Platin-Zertifikat entsprechen exakt den bisherigen Bedingungen für eine Auszeichnung in Gold. Neben Platin wird es bei Neubauten künftig noch DGNB Zertifikate in Gold und Silber geben. Alle Projekte, die sich aktuell im Zertifizierungsprozess befinden, profitieren unmittelbar von dem neuen Prinzip. Auch bereits zertifizierte Projekte können ihre Auszeichnungsstufe anpassen lassen, wenn sie gewissen Mindestanforderungen in punkto Qualität entsprechen. Erste Platin-Plaketten verleiht die DGNB auf der Expo Real 2015. Auf die im DGNB System geprüften Inhalte hat die Umstellung derweil keine Auswirkung.

Die Logik der neuen Zertifikate
Die Veränderungen sind dabei leicht erklärt: so wird die bisherige Auszeichnung in Bronze eins zu eins durch das Zertifikat in Silber ersetzt. Gold tritt an die Stelle von Silber. Die neue höchste Auszeichnungsstufe in Platin erhalten Projekte, die dieselben Bedingungen erfüllen wie bislang Projekte mit Gold-Status. Mit anderen Worten: Projekte mit einem Gesamterfüllungsgrad von mindestens 80 Prozent und einem Mindesterfüllungsgrad von 65 Prozent in allen fünf ergebnisrelevanten Themengebieten bekommen von nun an ein Zertifikat in Platin. Für einen Gesamterfüllungsgrad von über 65 Prozent gibt es ab sofort Gold, bei mehr als 50 Prozent erhält ein Projekt das Silber-Zertifikat. Eine Auszeichnung in Bronze gibt es künftig nur noch bei der Bestandszertifizierung ab einem Erfüllungsgrad von 35 Prozent. Das DGNB System und die darin enthaltenen Kriterien bleiben von all dem inhaltlich unangetastet.

Möglichkeit zur Anpassung für bereits zertifizierte Projekte
Die Veränderungen in der Auszeichnungslogik gelten ab sofort. Alle Projekte, die sich seit dem 1. Juli 2015 in der Konformitätsprüfung bei der DGNB befanden, erhalten automatisch eine Anpassung und einen kostenfreien Austausch der Plakette, sofern diese bereits ausgestellt wurde. Projekte, die ab sofort angemeldet werden oder sich derzeit noch im Prüfungsprozess befinden, werden direkt nach dem neuen Prinzip eingestuft.
Allen Projekten, die vor dem 1. Juli 2015 zertifiziert wurden, bietet die DGNB ebenfalls die Möglichkeit, eine Anpassung der bereits erhaltenen Auszeichnung nach der neuen Systematik vorzunehmen. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und kostenlos. Lediglich für den Austausch der ausgestellten Plakette sowie der Urkunde berechnet die DGNB einen Selbstkostenpreis. Um an der Umstellung teilnehmen zu können, müssen die Eigentümer einen schlanken, von der DGNB verschickten Antrag ausfüllen. In dieser Erklärung müssen sie folgende Punkte bestätigen:

  1. Die Nutzung des Gebäudes hat sich gegenüber dem Zeitpunkt der Zertifizierung nicht verändert.
  2. Die aktuelle bauliche und konstruktive Ausführung des Gebäudes entspricht der Ausführung zum Zeitpunkt der Zertifizierung.
  3. Die aktuelle Ausführung und der Betrieb der technischen Gebäudeausstattung entspricht der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gebäudes.
  4. Das Gebäude erfüllt mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 an den Primärenergiebedarf oder unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2007 um mindestens 30 Prozent.

Alternativ zum letzten Punkt können der DGNB auch die Verbrauchsdaten des Gebäudes analog der Systematik der Bestandszertifizierung zur Verfügung gestellt werden.
www.dgnb-system.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater