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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


30.05.2017

Neubaustatisstik 2016: Knapp 1/3 der Wohngebäude mit Wärmepumpe

Der Anteil der Wärmepumpe im Neubau (Wohngebäude) blieb 2016 mit 31,8 % gegenüber 2015 (+ 0,4 Prozentpunkte) laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes weitgehend konstant. Besonders stark ist die Wärmepumpe im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser (34,0 %). Bei Mehrfamilienhäusern (16,0 %) und Nichtwohngebäuden (13,6 %) konnten die Marktanteile gehalten werden. Insgesamt wurden rund 36.500 Neubauten mit Wärmepumpen ausgestattet, etwa 2000 mehr als 2015.

Baden-Württemberg legte gegenüber dem Vorjahr um 6,6 % auf 47,9 % zu. Damit erreichte es den höchsten Wärmepumpen-Anteil, der bisher in einem Bundesland erfasst wurde und verdrängte das Saarland vom ersten auf den zweiten Platz der Länderrangliste. Auf Platz 3 folgt Rheinland-Pfalz. Seltener kommt die Wärmepumpe hingegen in den Stadtstaaten und den norddeutschen Flächenländern zum Einsatz, vor allem in Niedersachsen.

Luft-Wärmepumpen bleiben stark

Der Marktanteil der Wärmepumpe entfällt vor allem auf Luft- und Grundwasser-Wärmepumpen. Letztere machen jedoch nach Einschätzung des BWP nur einen geringen Anteil aus. 6,8 % der Bauherren statten ihr Haus mit einer Erdwärme-Anlage aus. Auch bei den Wärmequellen ist das Bild unter den Ländern höchst unterschiedlich: Während sich in Sachsen, NRW und Brandenburg verhältnismäßig viele Bauherren für Erdwärme entscheiden, wird diese Energiequelle in Baden-Württemberg oder Hessen kaum genutzt.

Baugenehmigungen zeigen positiven Trend

Ein positives Fazit zieht der BWP insbesondere mit Blick auf die 2016 genehmigten Wohngebäude: Hier stieg der Wärmepumpen-Anteil auf 37,4 % (+6,2 Prozentpunkte). Während diese Gebäude die seit 1. Januar 2016 gültigen Vorgaben der EnEV erfüllen müssen, wurden die 2016 fertig gestellten Gebäude meist noch im Vorjahr genehmigt, also nach der alten EnEV. Zwar sank der Anteil von Gas-Heizungen bei genehmigten Wohngebäuden 2016 um 6,3 Prozentpunkte auf 47,0 %, ihre Spitzenposition konnten sie jedoch verteidigen.

www.waermepumpe.de




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