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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.10.2010

Netzentgelte und EEG-Umlage setzen Strompreisen weiter zu

Die Strompreise für Haushaltskunden sind im ersten Halbjahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 2,1 Prozent gestiegen.

Ein Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt derzeit für seine Stromrechnung rund 69 Euro im Monat. Das hat eine aktuelle Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zu den Gründen des Anstiegs: "Staatliche Steuern und Abgaben sind auf ein neues Rekordhoch geklettert und haben inzwischen einen Anteil von 41 Prozent am Strompreis eines Haushaltes. Einerseits setzt die gesetzlich garantierte Förderung der erneuerbaren Energien den Strompreisen zu. Allein die Belastungen aus der EEG-Umlage werden für die Kunden von rund 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf voraussichtlich 8,2 Milliarden Euro in diesem Jahr steigen. Andererseits steigen die Kosten, die für den Ausbau der Stromnetze erforderlich sind und durch die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden."

Alle staatlichen Steuern und Abgaben für Stromkunden werden sich nach BDEW-Schätzungen auf 14,3 Milliarden (Mrd.) Euro im Jahr 2009 und auf voraussichtlich 16,9 Mrd. Euro in diesem Jahr summieren. Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 wird damit die Steuerbelastung für die Kunden mehr als das Siebenfache betragen. Die Mehrwertsteuer ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Der Anstieg der Lasten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat nach BDEW-Angaben im Wesentlichen drei Ursachen: Erstens wird für 2010 mit höheren erneuerbaren Erzeugungsmengen unter anderem wegen des starken Zubaus neuer Photovoltaikanlagen und damit einer höheren Vergütungssumme gerechnet. Zweitens muss die Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und der Vergütung an die EEG-Stromerzeuger ausgeglichen werden. Aufgrund des durch die Wirtschaftskrise gefallenen Strompreises an der Strombörse steigt diese Differenz. Und drittens fließen Kosten aus dem Ausgleich des unregelmäßig einspeisenden EEG-Stroms in die EEG-Umlage ein.

Während das Niveau der Großhandelsmarktpreise für Strom in den vergangenen Monaten weitgehend stabil geblieben ist, hat es jedoch Veränderungen bei den von der Bundesnetzagentur kontrollierten Netznutzungsentgelten gegeben, so der BDEW. Den Entlastungseffekten aus der Herausrechnung der EEG-Kosten bei den Übertragungsnetzbetreibern würden erhöhende Effekte bei den Netzentgelten gegenüberstehen. "Dies ist unter anderem auf den dringend notwendigen Netzausbau, die damit verbundenen Investitionen und den Ausgleich von erneuerbaren Mengenschwankungen zurückzuführen", erläuterte Hildegard Müller. Dies wirke sich je nach Situation im Netzgebiet und der Spannungsebene unterschiedlich aus. Der BDEW geht davon aus, dass sich die Netzentgelte im Bundesdurchschnitt erhöht haben.

"Die Entwicklung der Netzentgelte und die Förderung der erneuerbaren Energien werden nach jetzigem Stand die wesentlichen Faktoren für die weitere Strompreisentwicklung sein", erläuterte Müller. Nach der BDEW-Analyse der ersten sechs Monate beträgt der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis für Haushaltskunden aktuell durchschnittlich rund 41 Prozent. Der Anteil des Großhandelsmarktes und Vertriebs liegt bei etwa 35 Prozent; und der Anteil der Netzentgelte beträgt im Durchschnitt rund 24 Prozent.

www.bdew.de
 

 




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