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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.03.2013

NRW: Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Extra-Förderung für die Anschaffung von Solarwärme-Anlagen zur Heizungsunterstützung.

Im Rahmen des Programms "progres.nrw-Markteinführung" bezuschusst das Land beispielsweise neu installierte Solarwärme-Anlagen für bestehende Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit bis zu 1.800 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Das Förderprogramm richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen in NRW. Gefördert werden Solarwärme-Anlagen ab neun Quadratmeter Solarkollektorfläche im Gebäudebestand. Wichtig: Der Antrag muss vor der Anschaffung der Solarwärmeanlage gestellt werden. Die Zuschüsse in NRW sind mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Voraussetzung ist, dass die Mittel nicht aus Programmen des Landes NRW stammen. Möglich ist beispielsweise die Kombination mit dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Förderung lohnt sich auch für Gewerbebetriebe mit einem hohen Wärmebedarf in der Produktion. Bei der Anschaffung einer Anlage zur solarthermischen Erzeugung von Prozesswärme gibt es aus dem Landesprogramm progres.nrw Zuschüsse von bis zu 90.000 Euro. Zusätzlich erhalten Unternehmen vom Bund Solartechnik-Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 %, wenn sie einen Teil ihrer benötigten Prozesswärme mit Hilfe von Solarkollektoren erzeugen.

Im Verbraucher-Ratgeber www.solartechnikberater.de informiert der BSW-Solar über die neuen Förderkonditionen.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen auf den Websiten des BSW-Solar und der Landesregierung NRW

 




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