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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.02.2019

NRW: Private Haushalte und Unternehmen können wieder Fördermittel beantragen

Private Haushalte und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können wieder Zuschüsse für Solar-Kollektoren, Batteriespeicher sowie Sonden und Kollektoren zur Erdwärme-Nutzung beantragen. Mit dem Programm progres.nrw-Markteinführung unterstützt die Landesregierung Maßnahmen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderungen gibt es beispielsweise für den Einbau von Solar-Kollektoren, die bei der Bereitung von Warmwasser helfen, die Installation von Batterien, die den Strom einer neuen Photovoltaik-Anlage speichern können oder auch für den Bau eines Passivhauses.

Die steigenden Antragszahlen zeigen, dass die Förderung gut angenommen wird: Die Anzahl der bewilligten Zuwendungs-Bescheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden knapp 18 Mio. Euro Fördergelder ausgeschüttet, mehr als 5 Mio. Euro allein für die Installation von Batteriespeichern. Weitere Schwerpunkte waren die oberflächennahe Geothermie und die Installation von Wohnungs-Lüftungs-Anlagen mit Wärmerückgewinnung.

Für das Jahr 2019 können ab sofort Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bezirksregierung ist landesweiter Ansprechpartner für das Förderprogramm. Die Anträge müssen nicht mehr in Papierform bearbeitet werden, sondern können direkt online ausgefüllt und übermittelt werden.

Weitere Informationen unter: www.progres.nrw.de




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