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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.02.2012

Minister einigen sich auf vorgezogene Kürzung der Solarförderung.

Im Streit um die Absenkung der Solarförderung haben sich Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in diesen Minuten auf einen Kompromiss geeinigt.

Demnach kürzt die Regierung die Fördersätze für Photovoltaikanlagen schon ab 9. März, um dann bis zu 30 Prozent. Betroffen sind vor allem große Freiflächenanlagen. Pläne für einen von Philipp Rösler angestrebten „Zubau-Deckel“ sind damit zwar vom Tisch, die Kürzungen fallen dennoch deutlich aus und kommen früher als geplant.

In einer gemeinsamen Erklärung haben Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) heute die Einigung im Streit um die Solarförderung verkündet. Vorausgegangen waren wochenlange Auseinandersetzungen der beiden Ministerien um eine Reduzierung der PV-Einspeisevergütungen und eine mögliche Deckelung des Zubaus.

Wie in diesen Minuten bekanntgegeben, wird die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den 1. Juli vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütungen für Solarstrom vorgezogen. Sie tritt damit schon ab 9. März in Kraft. Der Schnitt fällt zudem nochmal höher aus als die bislang geplanten 15 Prozent. Große Anlagentypen werden dabei stärker belastet als kleine. Eine Einteilung der Solaranlagen erfolgt künftig noch in drei Größenklassen. Hier die geplanten Änderungen zusammengefasst:

Anlagen bis 10 kW: 20,2 Prozent Kürzung auf 19,5 Cent/ kWh
Anlagen ab 10 bis 1.000 kW: zwischen 25 und 29 Prozent Kürzung auf 16,5 Cent/ kWh
Anlagen größer als 1.000 kW: rund 26 Prozent Kürzung auf 13,5 Cent/ kWh
Für Anlagen über 10.000 kW: Vergütung entfällt künftig ganz.
Bei neuen Kleinanlagen werden künftig nur noch 85%, bei Mittelgroßen- und Großanlagen nur noch 90% des erzeugten Stroms vergütet.
Der Bonus für den Eigenverbrauch entfällt.


Ab Mai gilt zudem eine feste monatliche Kürzung (Degression) von 0,15 Cent pro kWh für neue Anlagen.


Kontinuierliche Absenkung des jährl. Zubaukorridors ab 2014 um 400 MW, von 2017 an liegt der Zubaukorridor zwischen 900 bis 1.900 MW
Die von Bundeswirtschaftsminister Rösler vorgeschlagene Deckelung des Marktes auf nur ein GW jährlich bzw. 33 GW gesamt ist somit vom Tisch. Die Ministerien gehen in ihren Prognosen davon aus, dass durch die Änderungen die Zubauten durch neue Anlagen in Deutschland künftig zwischen 2,5 GW und 3,5 GW jährlich liegen.

Die vollständigen Vergütungssätze finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hier:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eu-effizienzrichtlinie_neue_verguetungssaetze.pdf

www.eupd-research.com




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