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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.06.2017

Mieterstromgesetz öffnet neuen Markt in Innenstädten

Der BSW Solar begrüßt das Mieterstromgesetz, das am 29. Juni im Bundestag zur Verabschiedung steht. Allerdings bleibe es hinter den Erwartungen der Branche zurück. Dennoch erhalten Mieter leichter Zugang zu preiswerterem Solarstrom vom Dach des Vermieters.

Der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat den Weg für die geplante Förderung solaren Mieterstroms freigemacht. Vorgesehen ist demnach ein Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom in Höhe von rund zwei bis drei Cent je Kilowattstunde. Voraussetzung: Der Strom soll nicht ins Netz eingespeist werden. Dann erhalten Mieter in Wohngebäuden einen Rabatt von zehn Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den letzten Jahren könnte dies nun mancherorts Schule machen, hofft der BSW Solar.

„Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren“, weiß BSW-Chef Carsten Körnig. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern nun vermehrt Solarenergie anbieten. Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz. Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt.“

Hindernisse: steuerliche Barrieren und Lieferantenpflichten

Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein. „Das jetzt zu Beschluss stehende Mieterstromgesetz ermöglicht dennoch den wichtigen Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft und ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, resümiert Körnig. Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard werden können, gilt es nach BSW-Auffassung in der nächsten Legislaturperiode weitere Marktbarrieren zu beseitigen: darunter steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften. Zudem sollten Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden, fordert der BSW.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater