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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.08.2018

Mieterstromgesetz – Erfolg ist bisher ausgeblieben

„Ernüchternde Bilanz“

Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein breites Bündnis von elf Verbänden fordert deshalb Nachbesserungen. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB): „Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Es wurden kaum neue Mieterstromanlagen gebaut. Das Potenzial für Mieterstrom in den Städten wird bis heute auch nicht ansatzweise ausgeschöpft. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich für Eigentümer und Mieter unattraktiv. Die Bundesregierung muss deshalb nachjustieren, wenn Mieterstrom ein Erfolgsmodell werden soll.“

Zu den Verfassern eines gemeinsamen Forderungspapiers an die Bundesregierung gehören neben dem Deutschen Mieterbund (DMB) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DRGV), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband der deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Die zentralen Forderungen der Verbände sind:

  • Mieter gegenüber Hauseigentümern gleichstellen: Während der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist, muss für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das erschwert die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch muss ein Ende haben.
  • Lokalstrom stärken, Bagatellgrenzen einführen“: In Deutschland gibt es etwa 4 bis 5 Mio. Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen. Um Mieterstrom auch für diese große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser attraktiv zu gestalten, schlägt das Bündnis das Modell des „Lokalstroms“ vor. Lokalstrom soll Mieterstrom und erneuerbaren Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen und hinderliche Eigenversorger-Pflichten abschaffen, sodass sich Mieterstrom tatsächlich lohnt.

Weitere Forderungen des Verbändebündnisses sind der Abbau von steuerliche Hemmnissen und die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften so zu ändern, dass keine Gewerbesteuer anfällt bzw. die Erzeugung von Strom nicht zum Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung führt. Außerdem soll die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter gefasst werden und Contracting-Modelle mit Drittanbietern sollen ermöglicht werden.

Download des Forderungspapiers.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater