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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.10.2020

Merkblatt des VFF behandelt das Gebäudeenergiegesetz

Das Merkblatt ES.02 des Verbands Fenster und Fassade (VFF) wurde an das Gebäudeenergiegesetz GEG angepasst, das am 1. November 2020 in Kraft tritt.

Das GEG führt die bisherigen Regelungen von EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammen. Das Merkblatt erläutert direkte und indirekte Anforderungen aus dem GEG an Fenster, Türen und Fassaden und gibt Hinweise für die Planung.

Zu den Neuerungen und Anpassungen des Merkblattes zählen der Hinweis auf die geänderte Anforderung an die Ausführung der Gebäudehülle und die neuen Kennwerte für Glasdächer und (Dach-)Lichtbänder zur Referenzberechnung der Wohngebäude. Zu den Überarbeitungen gehören weiterhin die Aktualisierung von Bildern, das neue Kapitel 2.1.7 „Vereinfachtes Nachweisverfahren von Wohngebäuden“, die Änderung der Regelungen für Erweiterung und Aus-bau um beheizte oder gekühlte Räume sowie das neue Kapitel 2.4 „Alternativer Nachweis (Innovationsklausel)“.

Neu ist auch die Verpflichtung der Fachunternehmen, bei Angebotsabgabe den Eigentümer in bestimmten Fällen schriftlich auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs hinzuweisen. Schließlich gibt es einen neuen Anhang 2 „Gliederungsübersicht des GEG zur Nachweisführung“, eine Aktualisierung des Ausblicks auf eine künftige Neufassung des GEG sowie eine Bezugnahme auf neue Studien des IBH Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH vor allem zum Thema solare Einträge durch die transparente Gebäudehülle.

Der Gebäude-Energieberater informiert am 1. Dezember in einem Webinar zum GEG. Hier geht es zur Anmeldung. Quelle: pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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