Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


13.11.2017

Marktwächter Energie warnt vor falschen Energieberatern

Haustürgeschäfte, etwa untergeschobene Energielieferverträge, sind seit Jahren ein Problem. Jetzt versucht ein Energievermittler sogar, ganze Heizungsanlagen an der Haustür oder bei Verkaufsveranstaltungen zu veräußern. Die angeblichen Berater verlangen für ihre Leistungen bis zu 30.000 Euro. Meist überblicken die Verbraucher gar nicht, was sie unterschreiben – der finanzielle Schaden ist immens. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen warnt davor, Verträge ungeprüft abzuschließen.

In Niedersachsen häufen sich Beschwerden über angebliche Energieberater. An der Haustür oder bei privaten Verkaufsveranstaltungen bieten sie komplette Heizungsanlagen inklusive KfW-Förderung an. „Fachkenntnisse können sie in der Regel nicht nachweisen. Meist handelt es sich um angelernte Hausfrauen, die eine Art Verkaufsparty bei Verbrauchern organisieren“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Mit kurzen, handschriftlich erstellten Wirtschaftlichkeitsrechnungen machen sie Hausbesitzern dann glaubhaft, es lasse sich innerhalb kurzer Zeit eine große Summe an Heizkosten sparen“, so Preuschoff.

Bei Prüfung der Unterlagen werde die mangelnde Qualität dann schnell deutlich. So lägen der Berechnung nicht die tatsächlichen Kosten einer neuen Heizung zu Grunde, sondern das vorhandene Budget des Verbrauchers. „Davon unabhängig werden große Versprechungen gemacht, obwohl die Amortisation oft Jahrzehnte dauert“, warnt die Rechtexpertin. Und auch die Vertragsgestaltung sei fragwürdig. Angeboten werde etwa der Einbau eines Mikro-KWK-Systems, inklusive Demontage und Entsorgung des Altgerätes sowie Erstellen von Förderanträgen. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 30.000 Euro, vertraglich wird ein Abschlag von 15.000 Euro vereinbart. „Auf die vereinbarten Leistungen warten Kunden oft vergebens – während die Fristen für die KfW-Förderung verstreichen“, so Preuschoff. Am Ende bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen.

„Wir können Verbraucher nur eindringlich davor warnen, Verträge auf diese Art abzuschließen. Wer eine solche Investition plant, sollte sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen“, sagt die Rechtsexpertin. Auch sollte sich niemand unter Druck setzen lassen: „Seriöse Anbieter werden Kunden immer Zeit einräumen, Verträge in Ruhe zu prüfen oder Vergleichsangebote einzuholen.“

Informationen zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften bietet der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter www.marktwaechter-energie.de/aerger-mit-energieversorgern/haustuergeschaefte/




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater