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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.04.2018

Marktwächter Energie bittet Fernwärmekunden um Mithilfe

Betreiber von Fernwärmenetzen sind in der Regel in einer Monopolstellung. Das Nachsehen haben Verbraucher, die intransparente Geschäftspraktiken und sehr lange Vertragslaufzeiten hinnehmen müssen. Der Marktwächter Energie nimmt diesen Markt unter die Lupe und bittet Fernwärmekunden um Mithilfe – sie sollen Vertragsanpassungen und Preisänderungen online melden.

Für viele Kunden scheitert ein Wechsel vom Fernwärmeanschluss zu einem anderen Heizsystem an baulichen Gegebenheiten, hohen Kosten oder dem Anschlusszwang. Marktwächter Energie kritisiert, dass es gleichzeitig – anders als im Strom- und Gasmarkt – bislang keine ausreichenden rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, die den Verbraucher schützen – z.B. eine zufriedenstellende Pflicht zur Transparenz oder eine wirksame kartellrechtliche Preiskontrolle.

Die fehlende Regulierung bedeutet für die Kunden häufig unverständliche Abrechnungen und eine schwer zu durchschauende Zusammensetzung der Preise aus verschiedenen Komponenten. Zusätzlich sind lange Vertragslaufzeiten von regelmäßig zehn, vielfach auch von fünfzehn oder zwanzig Jahren keine Seltenheit. Da Fernwärmeversorger eine marktbeherrschende Stellung innehaben, verfügen sie über weite Preissetzungsspielräume, die sich zulasten der Energieverbraucher auswirken können. Das Bundeskartellamt spricht in diesem Zusammenhang von „gefangenen Kunden“.

Der Marktwächter Energie, ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), rückt das Thema jetzt in den Blickpunkt. Mit einer bundesweiten Erhebung sollen Vertragsanpassungen und Preisänderungen aus Verbrauchersicht untersucht werden. Sind Preisanpassungen verständlich formuliert und wie werden sie angekündigt? Gibt es Missstände in der Preisgestaltung der Fernwärme oder im Kundenkontakt mit dem Fernwärmeanbieter? Mit den Ergebnissen dieser Untersuchung sollen Verbraucher umfassend informiert und sensibilisiert sowie eventuelle Regelungslücken identifiziert werden. Ziel ist es, die Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt langfristig zu stärken.

Fernwärmekunden, die in einem Mietverhältnis stehen und deren Verträge von Seiten des Unternehmens geändert wurden oder deren Preise in den letzten drei Jahren angepasst wurden, sind aufgerufen, dem Marktwächter Energie ihren Fall zu schildern. Unter marktwaechter.de/fernwaerme können sie sich online an der Befragung beteiligen und ihre Fallbeschreibung einsenden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater