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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.05.2015

Marktanreizprogramm verbessert Aussichten für Solarwärme

Die Geschäftserwartungen der Solarwärmebranche haben sich in den letzten Monaten deutlich verbessert. Der Anteil der Unternehmen mit einer positiven Erwartung hat sich gegenüber dem Vorquartal um über 40 % erhöht.

Dies geht aus dem Geschäftsklimaindex des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) hervor, für den regelmäßig ausgewählte Unternehmen der Solarbranche befragt werden.

„Auch wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Solarwärmeanlagen steigen wird“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. Als eine der Hauptursachen der erwarteten Markterholung sieht er die verbesserten Förderbedingungen des Marktanreizprogramms der Bundesregierung. Die Zuschüsse sind im April um bis zu 100 % gestiegen, der Katalog förderfähiger Maßnahmen wurde deutlich erweitert. Für heizungsunterstützende Solarwärme-Anlagen ist der Zuschuss auf etwa 20 bis 25 % der Investitionssumme gestiegen. Die neue Option, die Förderung auch gemäß dem berechneten Kollektorertrag bestimmen zu können, sorgt zusätzlich für mehr Markttransparenz für die Endkunden.

„Einen weiteren positiven Effekt erwarten wir von der verpflichtenden Effizienzkennzeichnung“, so Mayer weiter. Hersteller, Händler und Handwerker müssen Heizgeräte für die Raumwärme sowie Warmwasseranlagen ab 26. September 2015 mit den Hinweisen von G bis A+++ kennzeichnen. Heizgeräte schneiden nur dann besonders gut ab (A+ oder besser), wenn sie mit einer erneuerbaren Energiequelle verbunden werden.

Vom 12. bis 21. Juni informiert die bundesweite Woche der Sonne und Pellets über Solartechnik. Neben dem Heizen mit Solarwärme und Pellets geht es dabei um Solarstrom und Solarstromspeicher. Informationen über Solarwärme und die Fördermöglichkeiten sind unter www.solartechnikberater.de zu finden.




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