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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.08.2011

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: Attraktive Förderbedingungen bis zum Jahresende

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, geplante Sanierungsmaßnahmen an der Heizungstechnik noch bis zum Ende dieses Jahres vorzunehmen.

Hierzu Dr. Arnold Wallraff, der Präsident des BAFA: „Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien stellt das BAFA einen wesentlichen Eckpfeiler zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung bereit. Ich appelliere an alle Gebäudebesitzer, die noch bis zum Jahresende geltenden, besonders attraktiven Förderbedingungen zu nutzen. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der zunehmenden Rohstoffknappheit besteht Handlungsbedarf. Schließlich profitiert nicht nur der Einzelne aufgrund eines geringeren Primärenergiebedarfs, sondern auch die mittelständische Wirtschaft. Mit einem Fördereuro wurden im Jahr 2010 durchschnittlich acht Euro an Investitionen in diesem Sektor ausgelöst.“

Bis zum Jahresende werden somit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro / m² gefördert. Wer gleichzeitig den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt, erhält den Kesseltauschbonus in Höhe von 600 Euro.

Der Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro kann ausgezahlt werden, wenn neben einer Solarkollektoranlage eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage errichtet wird.

Wichtig ist, dass der Antrag für diese Maßnahmen spätestens bis zum 30. Dezember dieses Jahres beim BAFA eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werden die genannten Fördersätze dann abgesenkt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA (

www.bafa.de

).




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