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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


01.12.2010

Markeneintragung QualitätsZertifikat Planer am Bau

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am 12. Oktober 2010 die Bedeutung des TÜV-geprüften QualitätsZertifikats Planer am Bau bestätigt und einer Eintragung der Wortmarke "QZ Planer am Bau" zugestimmt.

Die Einordnung erfolgte in die Dienstleistungsklassen 37 (Bauwesen, Bauleitung, Bauüberwachung), 42 (Bauberatung [Architekturberatung], Bauberatung [Ingenieurdienstleistung], Bauplanung, technische Projektplanungen, Dienstleistungen eines Innenarchitekten) und 44 (Landschaftsgestaltung, Dienstleistungen eines Landschaftsarchitekten).

Das QualitätsZertifikat ist eine Alternative für Architektur- und Ingenieurbüros zur ISO 9000 ff. Das Konzept des QualitätsVerbundes Planer am Bau ermöglicht eine kostengünstige Beratung und Implementierung eines QM-Systems im Planungsbüro mit anschließender Zertifizierung durch den TÜV Rheinland. Die so zertifizierten Büros erhalten nicht nur eine kostengünstige Organisationsberatung, sondern zusätzlich ein Netzwerk kompetenter Kollegen aus den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Bauplanung - von Architekten über Vermessungsingenieure, Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Haustechniker, Innenarchitekten, ... steht das QualitätsZertifikat allen Planern am Bau offen.

Über das „QualitätsZertifikat Planer am Bau“
Das „QualitätsZertifikat Planer am Bau“ wurde von Architekten und Ingenieuren konkret für die Bedürfnisse der Architekten und Ingenieure entwickelt. Es orientiert sich an den Vorgaben anerkannter Qualitätsmanagementsysteme wie zum Beispiel ISO 9001:2000. Im Zentrum des neuen Standards stehen aber weniger die internen Prozesse als die Außenansicht auf das Büro von Seiten des Kunden. Er umfasst messbare Kriterien zur Servicequalität, zur Lenkung von Dokumenten und schriftlichen Aufzeichnungen, der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kriterien zum Bauprozess selbst, zur Kundenzufriedenheit und dem Beschwerdemanagement. Das Zertifikat wird im Anschluss an die Überprüfung durch den TÜV Rheinland für drei Jahre vergeben, wobei jährliche Überprüfungen stattfinden. Die ersten Zertifikate wurden 2007 verliehen.
Der TÜV-Qualitätsstandard „Planer am Bau“ kann auf der Internet-Seite

www.planerambau.de

eingesehen werden.




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