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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


31.01.2019

Landesgeld für Solarstromspeicher: Neue Förderbedingungen seit 1. Februar 2019

Für netzdienliche Solarstromspeicher an neuen Photovoltaik-Anlagen erhalten Eigentümer vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung. Seit 1. Februar 2019 gelten geänderte Förderbedingungen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Neu ist ein Bonus für Speicher an größeren Hausdachanlagen. Im Zuge einer Anschaffung werden künftig auch Ladepunkte für Elektroautos gefördert. Zudem kommen neben Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen jetzt auch Landwirte in den Genuss de

Änderungen zum 1. Januar und 1. Februar

Bereits am 1. Januar ist die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW wie geplant von 300 auf 200 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität gesunken. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 kW gibt es nun einen Zuschuss bis zu 1660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sinkt der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro. Da das Ziel der Förderung mehr und größere Anlagen sind, erhalten die gewerblichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Akteure für Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich 100 Euro mehr pro kWh nutzbarer Batteriekapazität.

Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwert-Ersatz-Garantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von 10 Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwert-Ersatz-Garantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

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