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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.06.2015

Kredite für hessische Wohnungseigentümergemeinschaften

Ein Förderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) soll Eigentümergemeinschaften in Hessen günstige Förderkredite zugänglich machen, damit dringend erforderliche energetische Modernisierungen und Maßnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt werden können.

Das Förderprogramm kann die Geldaufnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wesentlich erleichtern. Unterstützt durch eine Landesbürgschaft können Eigentümergemeinschaften Darlehen der WIBank erhalten. Im Programm Energieeffizient Sanieren beträgt der maximale Kreditbetrag 75.000 Euro je Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beziehungsweise 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Im Programm Altersgerecht Umbauen beträgt der maximale Kreditbetrag ebenfalls 50.000 Euro.

Wichtig bei beiden Programmen: Die aktuellen Anforderungen der KfW-Programme müssen erfüllt werden und die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Voraussetzung für eine Darlehensbewilligung ist, dass sich die WEG mit der erforderlichen Mehrheit für die Modernisierung und die Finanzierung entschieden hat. Musterbeschlüsse stellt die WIBank zur Verfahrenserleichterung zur Verfügung. Der Eigenkapitalanteil der Wohnungseigentümergemeinschaft muss mindestens 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen betragen. Sofern ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 % der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt, ist eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Miteigentümer mehr als zehn Wohneinheiten im Objekt besitzt. Die Auszahlung des Darlehens richtet sich nach dem Baufortschritt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater