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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.01.2018

Kooperation für BIM-Fortbildung von Architekten und Ingenieuren

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) haben am 23. Januar 2018 die Zusammenarbeit für die Fort- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren im Bereich des digitalen Planens vereinbart.

„Angesichts der Vielzahl der Anbieter von Fortbildungen ist die Formulierung gemeinsamer Standards zur Sicherung der Qualität im Sinne der planenden Berufe geboten“, so die BAK-Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, wies bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung darauf hin, dass die Planer am Anfang jedes Planungsprozesses stünden: „Daran wird sich auch durch BIM nichts ändern. Für die Generierung der maßgeblichen Daten zur Erstellung des BIM-Modells sind nach wie vor die Planer verantwortlich. Die Daten für die Planung von Bauten und Bauwerken speisen sich zudem aus verschiedenen Quellen. Umso unerlässlicher ist die koordinierende Funktion im BIM-Prozess.“

Ettinger-Brinckmann betonte, dass Architekten und Ingenieure aus guten Gründen auch weiterhin an der Aufgabenteilung zwischen Planung und Bauausführung festhielten: „Das Konzept der unabhängigen Planung hat sich im Hinblick auf Qualität und Kosten bewährt. Planungsseite und Ausführungsseite kooperieren eng und kollegial miteinander, müssen aber im Interesse des Bauherrn auch weiterhin wirtschaftlich und organisatorisch eigenständig bleiben.“

Die von den Architekten- und Ingenieurkammern deutschlandweit angebotenen Fortbildungsbasisseminare beruhen auf der buildingSmart/VDI-Richtlinie 2552 Blatt 8.1. Der nächste Schritt ist die Entwicklung des Curriculums für einen Vertiefungskurs auf Grundlage der demnächst abgeschlossenen buildingSmart/VDI-Richtlinie 2552 Blatt 8.2 ff. ■




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