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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


26.08.2015

Konditionen für Hessisches Förderprogramm geändert

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert über veränderte Förderkonditionen für das Programm „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“. Seit 1. Juli 2015 werden bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) eingehende Anträge wie folgt gefördert:

  • Bei Investitionsvorhaben nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal) wird für Darlehen der WI-Bank ein Tilgungszuschuss von 5 % auf den zugesagten Kreditbetrag gewährt.
  • Bei Investitionsvorhaben nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (KfW-Effizienzhaus 40 und 55 – inklusive Passivhaus) beträgt die Höhe des für das Darlehen der WI-Bank gewährten Tilgungszuschusses 3,5 % auf den zugesagten Kreditbetrag.
  • Zusätzlich wird bei beiden Programmen durch Margenverzicht der WI-Bank der Zinssatz des Kredits um 0,15 % reduziert.

Vereinfachung der Antragsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hat die KfW ihr Antragsverfahren in den Zuschussprogrammen „Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss“ sowie „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss“ vereinfacht. Seit dem 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine „De-minimis-Erklärung“ durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG. Das Beibringen einer schriftlichen „De-minimis-Erklärung“ durch jeden Einzelnen vermietenden Wohnungseigentümer entfällt.

„Mit dem ‚Förderkompass Hessen‘ stellt die Hessische Landesregierung unter www.energieland.hessen.de den hessischen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument zu Verfügung, das die Suche nach einem geeigneten Förderprogramm für eine in Hessen geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahme erleichtern soll“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater