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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.07.2015

Kompetenzstellen für Energieeffizienz in BW ausgeschrieben

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat eine Ausschreibung zur Teilnahme am Netzwerk regionaler Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) veröffentlicht.

Das auf sieben Jahre angelegte Programm hat ein Volumen von insgesamt 24 Millionen Euro. Mit dem neuen Programm soll in jeder der zwölf Verbandsregionen im Land eine Kompetenzstelle Energieeffizienz eingerichtet werden, die für alle dort ansässigen Unternehmen kostenlos als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ziel ist es, die in der jeweiligen Region vorhandenen Energieberatungsangebote für Unternehmen erschließen. „Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können so für das Thema Energieeffizienz sensibilisiert und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen motiviert werden“, sagt Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller.

Gemeinsam sollen die Kompetenzstellen das landesweite „Netzwerk Energieeffizienz“ bilden. Unterstützt werden sie hierbei von einer zentralen Koordinierungsstelle, die das Land bei der Umwelttechnik Baden-Württemberg GmbH eingerichtet hat.

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die selbst Erfahrungen im Bereich der Energieberatung von Unternehmen mitbringen oder im Bereich Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen planerisch tätig sind.

Die KEFF darf keine Beratungen durchführen. Mit dem Programm soll keine Konkurrenz zu bestehenden Energieberatungsangeboten aufgebaut werden. Vielmehr sollen die Unternehmen mit Hilfe der regionalen Kompetenzstellen die bestehenden regionalen Angebote künftig deutlich besser und zielgerichteter nutzen.

Die Bewerbung zur Teilnahme am Netzwerk regionaler Kompetenzstellen Energieeffizienz ist bis zum 7. September 2015, 12 Uhr, möglich. Weitere Informationen wie der ausführliche Teilnahmeaufruf inklusive Anlagen oder das für die Teilnahme auszufüllende Antragsformular sind im Internet unter www.efre-bw.de sowie unter www.um.baden-wuerttemberg.de eingestellt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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