Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


09.09.2011

Kommunen und Investoren: Vorsicht vor dubiosen Finanzierungsangeboten bei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Auf diesem Markt ist zurzeit Vorsicht vor falschen Versprechungen unseriöser Finanzierungs-Anbieter geboten, wie die EnergieAgentur.NRW feststellt.

Hier wird mit unrealistischen Renditeerwartungen geworben. Zuweilen werden Finanzierungsmodelle vorgestellt, bei denen Gesamtwirkungsgrade eines BHKW angeblich über 120 Prozent liegen - technisch ebenso unmöglich wie ein Perpetuum mobile. Die Rede ist bei diesen in Frage stehenden Angeboten von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken. Gelockt werden die Kunden mit hohen Renditen und der staatlichen Garantie von 20 Jahren Einspeisevergütung für den vom BHKW erzeugten Strom.

Nicht zu verwechseln ist dieses falsche Versprechen mit technisch wünschenswerten Kombination einer KWK-Anlage mit der Brennwert-Technik. Hier werden tatsächlich Gesamtwirkungsgrade bis 110 Prozent erreicht.

Vor der Investition in eine grundsätzlich sinnvolle und wirtschaftliche Technologie sollte also, so rät die EnergieAgentur.NRW, immer die Beratung beim Fachmann stehen.

Investoren können beim Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) Angebote auf grundsätzliche Plausibilität prüfen lassen. Ein Online-Anbieterforum verzeichnet zudem seriöse Berater und Diensleister:

www.bkwk.de/bkwk/anbieterforum/anbietersuche/

.

Die Informationsplattform BHKW-Infozentrum (

www.bhkw-infozentrum.de

) bietet eine eigene Internetseite für Investoren:

www.bhkw-investment.de

/

Kommunen aus NRW, die sich für den Einsatz der KWK-Technologie interessieren, können weitere Informationen über die Hotline - 01803 - 19 00 00 (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute) - der EnergieAgentur.NRW anfordern. Diese vermittelt auch eine mögliche Initialberatung vor Ort.

Einen Wirschaftlichkeitsrechner und sowie Informationen für den Einsatz von Blockheizkraftwerken in Wohngebäuden befindet sich auf der Website der EnergieAgentur.NRW:

www.energieagentur.nrw.de/kwk

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater