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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.07.2011

Kommunen können Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus wieder vollständig nutzen

Ab sofort können Kommunen in Baden-Württemberg wieder alle drei Programmteile des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus in Anspruch nehmen.

Seit dem 5. Juli gibt es neue Fördergelder aus dem Kommunalen Beratungsprogramm. Finanziell unterstützt werden etwa Energiesparprojekte an Schulen und Kindergärten, die Gründung neuer regionaler Energieagenturen, die Teilnahme am European Energy Award und Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude. Antragsschluss ist der 30. November. Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Förderung haben sich nicht geändert. Für das bereits im Mai gestartete Kommunale CO2-Minderungsprogramm hat das Umweltministerium die Antragsfrist bis zum 31. Oktober verlängert. Der Programmteil Modellprojekte steht unverändert zur Verfügung. Die Landesenergieagentur KEA in Karlsruhe nimmt die Anträge entgegen.

Die aktuellen Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter

www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de

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Zu den geförderten Schulprojekten zählen Unterrichtseinheiten zum Standby-Verbrauch von elektrischen Geräten oder sogenannte Fifty-fifty-Projekte. Dies sind Projekte, bei denen ein Teil der durch Verhaltensänderungen bewirkten Energiekosteneinsparungen bei der Schule verbleibt.

Im bis Ende Oktober verlängerten Kommunalen CO2-Minderungsprogramm werden investive Maßnahmen an kommunalen Nichtwohngebäuden unterstützt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der CO2-Minderung; besonders aktive Kommunen erhalten eine Bonusförderung.

Für besonders innovative und mit Mehrkosten behaftete Vorhaben steht zudem nach wie vor der Programmteil „Modellprojekte“ zur Verfügung. Unterstützt wird der Einsatz innovativer Techniken, die die Energieeinsparung, rationelle Energienutzung und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater