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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.07.2016

Kommunaler Klimaschutz: Förderung auch für Sportvereine

Mit dem Ausbau der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“) zum 1. Juli 2016 haben erstmalig gemeinnützige Sportvereine sowie Unternehmen mit mindestens 50,1 % kommunaler Beteiligung die Möglichkeit, eine Förderung für investive Klimaschutzprojekte zu beantragen. Mit der Erweiterung der Richtlinie setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) zudem das Thema Green IT sowie den Austausch von Elektrogeräten in Schu

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können Zuschüsse für die Sanierung von LED-Beleuchtung und Lüftungsanlagen sowie für andere Klimaschutzinvestitionen beantragen.
  • Unternehmen mit mindestens 50,1 % kommunaler Beteiligung sind für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
  • Unter dem Stichwort „Green IT“ wird der Klimaschutz in Rechenzentren gefördert: Dazu zählen die Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung und Abwärme-Nutzung oder der Ersatz von Hardwarekomponenten wie Servern, Kälteanlagen und effizienten Netzteilen. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Zertifizierung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sowie Investitionen in ein umfassendes Energie-Monitoring.
  • Im Rahmen der Förderung können ineffiziente Elektrogeräte wie Kühlschränke, Spül- und Waschmaschinen in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten ausgetauscht werden.
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen sind bei allen investiven Maßnahmen möglich.

Bis 30. September 2016 können Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Sportvereine und weitere Einrichtungen ihre Förderanträge beim Projektträger Jülich stellen. Zusätzliche Antragsfenster sind vom 1. Januar bis 31. März 2017 und vom 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 geöffnet. Bei Fragen zu Förderanträgen im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) können sich Kommunen und andere Interessierte an die Beratungshotline des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter (030) 39001-170 wenden.

Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche Merkblätter finden Sie unter www.klimaschutz.de




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