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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.01.2018

Kommunaler Klimaschutz: Einstiegsberatung wird wieder gefördert

Seit 1. Januar fördert der Bund die Einstiegsberatung in den kommunalen Klimaschutz wieder mit bis zu 65 %. In Baden-Württemberg unterstützt das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Kommunen beim Erstellen des Förderantrags.

Kommunaler Klimaschutz dient nicht nur der Umwelt. Klimaschutzkommunen treiben die Erneuerung der Infrastruktur bei Stromversorgung, Gebäuden und Verkehr voran, senken ihre Energiekosten, machen sich unabhängiger von Energieimporten und halten Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region. In Baden-Württemberg sind bereits mehr als 200 Städte, Gemeinden und Landkreise dem Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden beigetreten und möchten ihre Aktivitäten in diesem Bereich weiterentwickeln. Oft fehlt es aber dabei an einer systematischen Herangehensweise. So bleiben viele Potenziale zur Verminderung der CO2-Emissionen ungenutzt.

Angebot für Kommunen in BW

Wie Städte und Gemeinden Klimaschutz systematisch angehen können, zeigt das Programm "klimaimPuls BW". Es basiert auf der Förderung des Bundesumweltministeriums für Einstiegsberatungen und flankiert diese durch weitere Maßnahmen. So erhalten die Kommunen fundierte fachliche Unterstützung bei geringem finanziellem Aufwand. „Im Zentrum steht die Beratung der Verwaltung und auch des Gemeinderates“, erklärt Harald Bieber, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz der KEA. „Ziel ist, dass die Kommunen jährliche Arbeitsprogramme für eine kontinuierliche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen entwickeln.“

Die Beratungsleistung wird in erster Linie von regionalen Energieagenturen im Land erbracht, die hierfür eine spezielle Weiterbildung erhalten haben. Um die maßgeblichen Akteure einzubinden, sind mindestens fünf Workshops vor Ort vorgesehen. „In ihnen werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, vor allem in den Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Energieerzeugung, Verkehrsentwicklung, Stadtplanung bzw. Siedlungsentwicklung, kommunale Beschaffung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Querschnittsaufgabe“, so Bieber.

Nach den Workshops legen die Beteiligten eine Reihe möglicher Maßnahmen fest, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden sollen. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist auch, wie die Klimaschutzaktivitäten in der Kommune institutionell verankert werden können, welche organisatorischen Maßnahmen dafür nötig sind und welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.

Eine Hürde, um in den gesamten Prozess einzusteigen, ist der Förderantrag beim Projektträger Jülich (PtJ). Nicht wenige Kommunen scheuen vor der vermeintlich komplizierten Antragsstellung zurück. Deshalb bietet das KEA-Kompetenzzentrum hierbei Unterstützung an. Wichtig: Ein Berater darf erst beauftragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, sonst ist der Anspruch auf Förderung verwirkt.

Zwei Drittel Förderung für die Einstiegsberatung

Die Einstiegsberatung wird vom Bundesumweltministerium mit bis zu 65 % bezuschusst, der Aufwand eines externen Beraters darf bis zu 15 Arbeitstage betragen. Somit verbleibt ein überschaubarer Kostenanteil von meist unter 4000 Euro brutto bei der Kommune. Hinzu kommt der eigene Arbeitsaufwand der Verwaltung. Erfahrungsgemäß sollte für den gesamten Prozess eine Laufzeit von ungefähr einem Jahr veranschlagt werden.

Nach der Einstiegsberatung stehen der Kommune verschiedene Wege offen: So kann sie in eigener Regie die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen angehen und sich bei Bedarf externe Unterstützung dazu holen. Sie kann sich aber auch für die Erstellung eines umfassenden, integrierten Klimaschutzkonzepts entscheiden oder den European Energy Award (eea) als Klimaschutzmanagement-Werkzeug nutzen. Die Einstiegsberatung zeigt auch diese verschiedenen Möglichkeiten und Fördertöpfe auf.

Beispiele aus Baden-Württemberg

Nach diesem Muster sind z.B. die Gemeinden Leingarten und Untereisesheim vorgegangen. Sie stehen für eine Reihe von Kommunen, die mit der Einstiegsberatung begonnen haben und nun erfolgreich Klimaschutz betreiben. „Die Einstiegsberatung war der Impuls, uns intensiv mit der Verbrauchsstruktur unserer Einrichtungen zu beschäftigen“, sagt Ralf Steinbrenner, Bürgermeister der Gemeinde Leingarten. „Sowohl die gemeindeeigenen Liegenschaften als auch das Nutzerverhalten standen hierbei im Fokus. Betrachtet man zusätzlich die möglichen Einsparungen bei Gewerbe und Privathaushalten, ergibt sich hieraus ein gewaltiges Energie- und Kosteneinsparpotenzial im Ort. Es lohnt sich also auf jeden Fall, die Einstiegsberatung zu nutzen, und sei es nur, um eine höhere Sensibilität für die Thematik Energieverbrauch zu erzeugen.“

Im Klimaschutzkonzept der Gemeinde stehen 34 Maßnahmen, die bereits angegangen wurden oder demnächst begonnen werden. Die Maßnahmen der Kommune betreffen die eigenen Liegenschaften aber auch unter anderem den privaten Gebäudebestand, den Verkehrssektor sowie die betriebliche Energieeffizienz.

Auch Bernd Bordon, Bürgermeister in Untereisesheim, sieht in der Einstiegberatung eine große Hilfe: „Klimaschutz fängt in erster Linie in den Kommunen an. Durch die Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz wurden zunächst unsere bisherigen einzelnen Klimaschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED untersucht und in einen Gesamtkontext eingeordnet. Darüber hinaus haben wir weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Optimierung des Energiemanagements der kommunalen Liegenschaften herausgearbeitet sowie priorisiert. Diese Maßnahmen werden wir in Zukunft kontinuierlich umsetzen.“

Informationen und Beratung für Kommunen

Das Bundesumweltministerium fördert die Einstiegsberatung mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“, kurz: Kommunalrichtlinie. Auch für Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzteilkonzepte, Energiesparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagern gibt es Geld. Anträge können bis 31. März 2018 und von 1. Juli bis 30. September 2018 gestellt werden. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten, ist die Antragstellung sogar ganzjährig möglich.

Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten stehen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Das Merkblatt Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz informiert über Inhalte und Bedingungen des Förderprogramms.

Das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei der Erstellung des Förderantrags. Informationen zum Programm „klimaimPuls BW“ und weitere aktuelle Angebote unter www.energiekompetenz-bw.de/kommunaler-klimaschutz oder 0721 98471-920.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater